Autor Thema: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games  (Gelesen 108601 mal)

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Offline Boba Fett

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Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #125 am: 16.09.2008 | 12:45 »
Ich hab mir auch grad die PDFs mal angetan und finde das Gutachten wirklich klasse.
Allerdings sind einige Jahreszahlen falsch und ich verstehe nicht die wertende Beurteilung bzgl. der "Gewaltverherrlichung" im letzten Teil Resümees, weil das in Bezug auf die Beurteilung inwiefern AC und Delyrium ;) voneinander abgekupfert hat.
Das ist dort doch eigentlich fehl am Platz, oder sehe ich das falsch?

Das Hinweisbeschluss des Gerichts sagt doch eigentlich alles aus - wenn nicht in den nächsten 3 Wochen (vom 09.09.) die Klägerin stichhaltigeres bringt als das, was bisher eingereicht wurde, dann hat sich das Verfahren erledigt. Und ich glaube kaum, dass NaSta noch was in der Schublade haben, denn das wäre etwas sinnlos, dies nicht gleich einzureichen.
Warten wir also ab, ob sich bis zum 30.09. tut und hoffen, dass sich der Unsinn dann erledigt hat.

Zwei Dinge sind mir aufgefallen:

Der Hinweisbeschluss des Gerichts sagt aus, dass es sich bei Begrifflichkeiten wie die Bezeichnungen von Attributen oder Fertigkeiten um "gemeinfreie" Begriffe handelt und diese keine schützenwerten "Werkeigenschaften" darstellen.
Das ist in Bezug auf OGL und d20 interessant, da F&S dann wohl auch kaum irgendjemand juristisch angehen kann, der über die OGL Lizenz von WotC Rollenspielprodukte in deutscher Sprache veröffentlicht.
Und gleiches dürfte ggf. in Bezug auf Earthdawn Classic gelten. ;)

Das zweite Interessante war die Beurteilung des Gutachters, der für Rollenspiele nun einmal klassische Bestandteile in den Spielregeln als "typisch" erklärt. Interessant in sofern, als das in Tanelorn (und auch anderen Medien) viele neue Produkte ja stets als "nichts neues" oder "alte Hüte in neuer Verpackung" bewertet werden. Da Rollenspiele aber sich scheinbar ja eben über diese Gemeinsamkeiten definieren, sollte man sich überlegen inwiefern die Kritik immer berechtigt ist - denn es scheint ja eher diese Eigenschaft zu sein, die ein Rollenspiel ausmacht. "nichts neues" ist also eigentlich kein hinreichender Kritikpunkt.
Aufgefallen ist mir das, seit dem ich mich in Savage Worlds einarbeite, denn das System habe ich schon mehrfach eben genau mit diesem Urteil "nichts neues / Alter Hut in neuem Karton" wieder beiseite gelegt und mich jetzt echt darüber geärgert, dass ich damals keinen zweiten Blick gewagt hatte. Mein Urteil ist zwar korrekt, aber manchmal macht eben auch die Kombination der "alten" Elemente die Qualität aus.
Das der "Gutachter" das hier sogar als Kriterium für das, was Rollenspiel teilweise ausmacht, definiert, finde ich interessant.

Beides ist hier OT, und wenn jemand Lust hat drüber zu schreiben, mag er bitte einen separates Thema ausmachen.
Kopfgeldjäger? Diesen Abschaum brauchen wir hier nicht!

Offline grasi

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Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #126 am: 16.09.2008 | 12:53 »
Zitat aus dem PG Forum:

Zitat
Nachdem trotz der Offenlegung so viele wilde Vermutungen ins Kraut schießen, hier noch mal ein paar kurze Stellungnahmen von uns:

- Wir wollen keine Schlammschlacht, daher werden wir uns an Diskussionen weitgehend nicht beteiligen.
- Hätten wir nur eine kurze Zusammenfassung der Sachlage veröffentlicht, wären die Spekulationen noch wilder gewesen und man hätte uns Vertuschung oder Schlimmeres vorgeworfen. Wir wollten, dass jeder sich selbst ein Bild von der Sache machen und seine eigene Meinung bilden kann.
- Wir hatten bereits einige geschäftsschädigende Nachteile durch aufkommende Gerüchte hinzunehmen. Diesem Umstand wollten wir mit Aufklärung begegnen.
- Der Hinweisbeschluss erreichte uns kurz vor Schluss. Natürlich gibt der Hinweisbeschluss uns zunächsteinmal recht aber das schafft die Gerüchte nicht aus der Welt.
- Uns ist klar, dass die Vorwürfe gegen mich als Autor kaum objektiv diskutiert werden können. Anders als die Plagiatsvorwürfe, lassen sich hier Vorwürfe und Verteidigung kaum durch Beweise untermauern, da vieles mündlich besprochen und vereinbart oder eben nicht vereinbart wurde. Das war uns klar und wir haben akzeptiert, dass nicht jeder Leser unseren Ausführungen Glauben schenken wird. Was wir jedoch nicht akzeptieren wollten, war die Tatsache, dass man uns im Stillen in einer derartigen Weise angreift. Dieser Angriff hat uns bereits sehr viel Geld und Zeit gekostet und für die ein oder andere Verzögerung gesorgt und das darf die Öffentlichkeit ruhig wissen.

Offline Skele-Surtur

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Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #127 am: 16.09.2008 | 13:01 »
Ich kann nicht glauben, dass ich hier wirklich, ohne einen Satz auszulassen, ein 6-Seiten-Thema gelesen habe... + Gutachten, etc.
Herrlich, das ganze. Wenn ich Glück habe schießt sich NaSta damit so derbe in den eigenen Fuß, dass sie ein für alle Mal von der Bildfläche verschwinden.
Und jetzt mal ehrlich: Ein Spiel fühlt sich ähnlich an wie AC? Wundert das irgendwen? Man braucht nur sämtliche gängigen Kliches des Fantasy in einen großen Topf werfen, einen großen Sack Geschmacklosigkeit dazu und hinterher geographische Logik und theoretischen Kulturaustausch abseien, und das Ergebnis wird sich garantiert so anfühlen wie AC.
Das ist doch seit "Conan der Barbar" gang und gebe.
Da könnte ein Architekt auch den anderen verklagen, weil er innovative Features wie z.B. Wände, die bis zur Decke reichen, wiederverschließbare Türen und durchsichtige Glasfenster verwendet hat.
Doomstone ist die Einheit in der schlechte Rollenspiele gemessen werden.

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Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #128 am: 16.09.2008 | 13:24 »
Zitat
weil er innovative Features wie z.B. Wände, die bis zur Decke reichen, wiederverschließbare Türen und durchsichtige Glasfenster verwendet hat.

Mensch, schreib doch sowas nicht, wenn ich gerade Kaffee trinke....meine schöne Tastatur.  ~;D

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Offline Wawoozle

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Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #129 am: 16.09.2008 | 13:27 »
Mich hat ja eher überrascht das NaSta ihr "Arcane Codex" offenbar tatsächlich ernst gemeint haben.
Ich ging da bisher immer von einer Rollo-Satire aus.
Ihr wollt doch alle den Nachtisch zuerst !

Offline Silent

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Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #130 am: 16.09.2008 | 13:43 »
"Der Hinweisbeschluss erreichte uns kurz vor Schluss. Natürlich gibt der Hinweisbeschluss uns zunächsteinmal recht aber das schafft die Gerüchte nicht aus der Welt."

Das finde ich mal geil. So blind kann man doch nicht sein, oder?


[EDIT]

Ah ok, ich hab Pg und NaSta verwechselt. So gibt die Aussage natürlich Sinn. War wahrscheinlich Wunschdenken von mir ^^
« Letzte Änderung: 16.09.2008 | 13:48 von Althena »
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Offline Scorpio

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Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #131 am: 16.09.2008 | 13:51 »
Bei AC arbeiten ja wohl immer eineinzelner Autor an den Werken, vielleicht erzählt Scorp ja mal nen Schwank... Vielleicht auch besser nicht.

Ich werde den Teufel tun und zum gegenwärtigen Zeitpunkt irgendetwas zu dem Rechtstreit sagen...
 
Aber generell gesprochen: Ja, in der Regel arbeitet beim Nackter Stahl Verlag ein Autor an einem Quellenbuch.
« Letzte Änderung: 16.09.2008 | 13:54 von Scorpio »
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Kinshasa Beatboy

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Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #132 am: 16.09.2008 | 14:00 »
Stimme Chris weitgehend zu und erlaube mir zu ergänzen:

Angesichts einiger Parallelen bezüglich der Schulen und Namensähnlichkeiten kann man schon von einem "gefühlten Plagiat" sprechen, wenn man sich mit AC verbunden fühlt.

Mit AC fühle ich mich keinesfalls verbunden, aber ich halte die Gesamtheit der Parallelen trotz der üblichen Redundanzen und des genretypischen Epigonentums auch für extrem geballt.

Es bleibt letztendlich das G'schmäckle, dass ein Autor, der für AC arbeiten sollte, dem Anschein nach lieber sein "eigenes AC, mit Blackjack und Nutten" gebastelt hat. Und ihn für die Verschleppung von Produkten in Haftung zu nehmen, scheint wohl an der Vertragslage zu scheitern - da wurde wohl viel auf "Treu und Glauben" gearbeitet.

So isses. Konkret heisst es von seiten PG:

"Vielmehr beruft die Klägerin sich darauf, sie hätte darauf vertrauen dürfen, dass bestimmte Informationen für Dritte unzugänglich gewesen seien und dass sie darauf habe vertrauen dürfen, dass sich niemand dieser Informationen bedienen und sie anderweitig nutzen würde.
Hätte die Klägerin dies gewollt, hätte sie eine Nutzungsordnung verfassen oder entsprechende Klauseln in den Vertrag mit aufnehmen können. Beides hat sie unterlassen."

Übrigens Danke, Greifenklaue. Die von Dir angemerkte Passage hatte ich tatsächlich in dem ganzen Textwust übersehen. Das macht den Sinngehalt der Klage natürlich noch trostloser.

Und natürlich bleibt nach Lektüre der Schriften der Eindruck, dass vor Gericht der Zweck die Mittel mehr als heiligt - von wegen Games Convention und Nürnberger "Spielemesse" (sic! Korrekt heißt sie natürlich "Spielwarenmesse") als sachbezogene Veröffentlichungsgelegenheiten für den P&P-Rollenspielbereich).

Das ist mir auch aufgestoßen und untergräbt die Glaubwürdigkeit der Position von PG. In dem Dokument steht wörtlich:

"Bestritten wird, dass die Spielemesse Essen einen derart wichtigen Rang einnimmt, wie die Klägerin es darzustellen versucht. Schon innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland existieren mit der Games Convention in Leipzig (ab dem kommenden Jahr Köln) und der Nürnberger Spielemesse zwei weitere Veranstaltungen zumindest gleicher Größe und Wichtigkeit."

Einfach nur sehr, sehr frech, aber noch getoppt durch:

"Bestritten wird selbstverständlich auch, dass die meisten Verlage diese Messe [Essen] zum Platzieren von Neuheiten nutzen würden und, dass irgendeines der Bücher, die Herr Loewenthal nach dem Verständnis der Klägerin abzuliefern gehabt hätte, als neues Produkt auf dieser Messe hätte erscheinen sollen.

Eben sowenig war er sich dessen bewusst, dass auf der Messe in Essen dem Markt neue Produkte vorgestellt werden und er durch sein Verhalten irgendetwas im Bezug auf die Produkte vereiteln würde. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf die von der Klägerin eingebrachte Anlage K6, denn von etwaigen Messeterminen oder ähnlichem ist dort gerade nicht die Rede. Ihm war auch nicht bekannt, dass Kunden oder Konkurrenten ihr Augenmerk auf diese Messe richten würden. Bestritten wird insbesondere jeglicher Zusammenhang zwischen seinem angeblichen Verzug – dem der nicht geschuldeten Werke – und einer Nicht-Veröffentlichung derselben. Unterstellt, dass diese Werke tatsächlich geschuldet werden würden, wäre immer noch kein Kausalzusammenhang zwischen der späten Ablieferung und der Nicht-Veröffentlichung nachgewiesen."

Da bleibt mir echt die Spucke weg.
« Letzte Änderung: 16.09.2008 | 14:02 von Kinshasa Beatboy »

Offline Haukrinn

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Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #133 am: 16.09.2008 | 14:03 »
Tu Dir keinen Zwang an, dass den PGern auf der nächsten SPIEL an ihrem Stand einfach mal unter die Nase zu reiben...  8]
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Offline zoombot

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Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #134 am: 16.09.2008 | 14:05 »
Putzig....einfach nur putzig....für Juristen wenigstens....

....und das Gutachten ist trotz einiger nicht ganz objektiver Sichtweisen die beste RPG-Lektüre, die ich seit langem gelesen habe....

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Kinshasa Beatboy

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Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #135 am: 16.09.2008 | 14:16 »
Tu Dir keinen Zwang an, dass den PGern auf der nächsten SPIEL an ihrem Stand einfach mal unter die Nase zu reiben...  8]

Das kann man wahrscheinlich tatsächlich nur auf der SPIEL tun, weil PG auf der Games Convention und in Nürnberg vermutlich gar keinen Stand hat  ;D

Offline AlexW

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Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #136 am: 16.09.2008 | 14:17 »
Das kann man wahrscheinlich tatsächlich nur auf der SPIEL tun, weil PG auf der Games Convention und in Nürnberg vermutlich gar keinen Stand hat  ;D

Ich glaube, das nennt man "konkludentes Verhalten" - aber meine Semester Jura sind schon ne Weile her.

Kinshasa Beatboy

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Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #137 am: 16.09.2008 | 14:43 »
Achso, hatte gerade noch was vergessen:

Auf der Homepage von PG steht zu dem Fall wörtlich:

"Die in der Klage angesprochenen Quellenbücher zu Khoras und Arborea waren reine Freundschaftsarbeiten."

In der Klageerwiderung von PG ist jedoch überraschenderweise zu lesen:

"Auch kann nicht die Rede von einem freundschaftlichen Verhältnis sein." (Z. 214 f.)

Das stinkt doch zum Himmel  :gasmaskerly:

Nun muss ich aber wieder weiterschreiben, denn ich habe für mein aktuelles Buch eine Deadline bis zum 30.9. Allerdings werde ich wohl um rund 4 Wochen verreissen. Der Erscheinungstermin vor Weihnachten wackelt also. Aber es gibt ja mit Ostern und Christi Himmelfahrt alternativ noch zwei weitere bedeutende Feiertage, an denen sich die Leute massiv beschenken. Der Verlag soll sich mal nicht so haben. Trotzdem: gut, dass ich keinen Vertrag unterschrieben habe :ctlu:

Offline kirilow

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Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #138 am: 16.09.2008 | 14:44 »
@Beatboy,

Na hoffentlich hast Du nicht den geheimen Leitfaden zum schreiben wissenschaftlicher Bücher geklaut, mithilfe dessen sich die Sache von allein schreibt.

Grüße
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Kinshasa Beatboy

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Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #139 am: 16.09.2008 | 14:45 »
@Beatboy,

Na hoffentlich hast Du nicht den geheimen Leitfaden zum schreiben wissenschaftlicher Bücher geklaut, mithilfe dessen sich die Sache von allein schreibt.

Grüße
kirilow

STIMMT, der war auch geil. Kam aber von NaSt, oder? Auch eine grossartige Nummer, keine Frage!

Offline kirilow

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Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #140 am: 16.09.2008 | 14:50 »
STIMMT, der war auch geil. Kam aber von NaSt, oder?
Ja. Es haben sich da ja alle nicht mit Ruhm bekleckert. (auch nicht das Gericht mit seiner Überforderung, ein dreiseitigen deutschen Text annähernd fehlerfrei zu gestalten)

Zur Freundschaftsarbeit: Es scheint ja so zu sein , dass zum Zeitpunkt der Verienbarung die Freundschaft noch da war. Und nun ist sie weg. Es scheint ja eigentlich auch dies die Ursache für diese ganze Posse zu sein. Nur leider kann man Freundschaft und so nicht einklagen.

Grüße
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Offline Schlangengott

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Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #141 am: 16.09.2008 | 15:18 »
Zitat
Nun muss ich aber wieder weiterschreiben, denn ich habe für mein aktuelles Buch eine Deadline bis zum 30.9. Allerdings werde ich wohl um rund 4 Wochen verreissen. Der Erscheinungstermin vor Weihnachten wackelt also. Aber es gibt ja mit Ostern und Christi Himmelfahrt alternativ noch zwei weitere bedeutende Feiertage, an denen sich die Leute massiv beschenken. Der Verlag soll sich mal nicht so haben. Trotzdem: gut, dass ich keinen Vertrag unterschrieben habe

Ähhhmmm - hast du dich mit PG eingelassen?
"Die Menschen sterben und sind nicht glücklich"

Albert Camus

"Auf jeden Fall ist dieser "Auteur" (Schlangengott) ein echtes Phänomen. Eine Art Rollenspielentwickler-Kaspar-Hauser-Kaiser-Caligula-Chimäre. Da DARF, nein da MUSS man gespannt sein."

Zornhau

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Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #142 am: 16.09.2008 | 15:23 »
Ähhhmmm - hast du dich mit PG eingelassen?

??? Nein. Es soll auch Bücher geben, die mit Rollenspielen generell und mit PG speziell nicht einmal im allerweitesten Sinne zu tun haben. Und außerdem hätte ich als direkt Betroffener wohl kaum derart öffentlich die Dokumente rezipiert  ;)

Übrigens hat mich gerade jemand auf Settembrinis Kommentar hingewiesen. Der erwähnt insbesondere den Dammbruch in Form des von NaSt gewählten Mittels der Klage. Das ist in der Tat sehr unangenehm und verursacht unnötige Kosten komplett ohne Gegenwert für den Verbraucher.

@ Silent Pat: Lass Dich bloss nicht von ein paar Irren beeindrucken und peitsch Deine Leute lieber zur Fertigstellung der Orkland-RSH  ;)
« Letzte Änderung: 16.09.2008 | 15:28 von Kinshasa Beatboy »

Offline kirilow

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Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #143 am: 16.09.2008 | 15:26 »
Es soll auch Bücher geben, die mit Rollenspielen generell und mit PG speziell nicht einmal im allerweitesten Sinne zu tun haben.
WAS?!?  wtf? :o

(so, jetzt höre ich auf zu spammen.)
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Offline Silent Pat

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Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #144 am: 16.09.2008 | 15:30 »
@ Silent Pat: Lass Dich bloss nicht von ein paar Irren beeindrucken und peitsch Deine Leute lieber zur Fertigstellung der Orkland-RSH  ;)

 ;D
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Offline Boba Fett

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Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #145 am: 16.09.2008 | 16:04 »
Übrigens hat mich gerade jemand auf Settembrinis Kommentar hingewiesen.
Ja, bin ich auch drauf gestossen.
Set's Kommentar bringt es wirklich auf den Punkt! :d
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Offline Skele-Surtur

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Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #146 am: 16.09.2008 | 16:18 »
Mensch, schreib doch sowas nicht, wenn ich gerade Kaffee trinke....meine schöne Tastatur.  ~;D

(Surtur....you saved my day ;) )
Dann war mein Post ja nicht komplett nutzlos  ;D.

Den Kommentar von Settemprini find ich auch nicht ganz schlecht, die Argumentation hat was für sich. Auf der anderen Seite wundert mich bei NaSta eigentlich nichts mehr, nachdem ich mal einen Blick ins Kompendium geworfen habe. Selten so einen Müll gesehen. Diesen Unfug auch noch zu kopieren wäre eher ein Fall für die Irrenanstalt... Nichts für ungut, aber das musste jetzt mal raus.
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jafrasch

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Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #147 am: 16.09.2008 | 16:27 »
hmm, dieser teil des gutachtens ist wirklich eine unnötige bemerkung.
andererseits ist diese angesprochene regel/passage wirklich eine absolute verfehlung und geschmacklosigkeit von nackter stahl (meiner meinung nach).

wenn sie sich dieses makels bewusst waren und trotzdem die klage-keule schwingen: dann haben sie es verdient liebesbriefe vom staatsanwalt zu bekommen.

sollten sie die keule nicht im bewusstsein der angreifbarkeit durch diese kritikwürdigen passage geschwungen haben: wie blöd kann man sein?

ps: kann mir mal jemand sagen was in dem erwähnten § 350 StGB stehen soll? den gibt es doch garnicht mehr, oder? und der hatte doch auch nichts mit § 131 zu tun, oder?

edit: falscher § genannt
« Letzte Änderung: 16.09.2008 | 16:39 von Bibu der Pinguin »

Offline Thalamus Grondak

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Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #148 am: 16.09.2008 | 16:31 »
ps: kann mir mal jemand sagen was in dem erwähnten § 350 StGB stehen soll? den gibt es doch garnicht mehr, oder? und der hatte doch auch nichts mit § 130 zu tun, oder?
Es geht um § 131.
(350 ist die Zeilennummer)
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jafrasch

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Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #149 am: 16.09.2008 | 16:42 »
Es geht um § 131.
(350 ist die Zeilennummer)

danke dafür.

nur damit ich jetzt nix falsch verstehe: ein verfahren bei der bpjm wäre doch unabhängig von einem strafverfahren nach § 131 stgb, oder?