Autor Thema: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games  (Gelesen 108602 mal)

0 Mitglieder und 3 Gäste betrachten dieses Thema.

Offline Ionflux

  • Survivor
  • **
  • Beiträge: 52
  • Username: Ionflux
    • Science-Fiction Rollenspiel Xegity
Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #275 am: 18.09.2008 | 02:38 »
Zitat
Worauf ist der Streitwert (wenn ich richtig gelesen habe, 100.000 Euro) eigentlich bezogen?
Heisse Luft? :P

Aber mal ehrlich, wenn das so ist, dann ist es ja totaler Irrsinn. Ist das der Wert, von dem die beteiligten Anwälte träumen, oder hat das Gericht den tatsächlich so festgelegt?

Ansonsten stelle ich fest, dass die verschiedenen Vorwürfe durcheinandergeworfen und je nach Bedarf der Beteiligten herauf- oder heruntergespielt werden (was ja irgendwie auch zu erwarten war).
Die NaSta-Stellungnahme und deren Fans reiten jetzt auf den (angesichts der vorhandenen Informationen sicherlich nicht ganz fein wirkenden) Vertragserfüllungsfragen rum.
Der ziemlich obszöne Plagiatsvorwurf dagegen wird runtergespielt (wenn es nicht um einzelne Wörter geht, wo ist dann die Gegenüberstellung der plagiierten Textpassagen? Kopieren von einzelnen Wörtern in einer beliebigen Permutation ist ja wohl kein Plagiat, bei Übernahme ganzer Passagen würde sich der Verdacht eher aufdrängen).
Und umgekehrt ist der Plagiatsvorwurf eine riesen Sauerei und über die Vertragssache weiß man halt nichts Genaues… ;)

Naja, letzten Endes ist es sowieso die Frage, wie die Richter das sehen. Die ganze Eloquenz der Anwälte und der Beteiligten selbst ist zwar ggf. unterhaltsam, aber letzten Endes nicht entscheidend.
Xegity: WebsiteBlogWiki:T:hread
Illustration: WebsitedeviantART
»Ich will damit andeuten, dass Xegity halt der Heilige Gral ist« — Belchion in #tanelorn

Offline Feuersänger

  • Stollentroll
  • Moderator
  • Titan
  • *****
  • Deadly and Absurdly Handsome
  • Beiträge: 33.004
  • Geschlecht: Männlich
  • Username: Feuersänger
Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #276 am: 18.09.2008 | 02:57 »
Ich meine das so:
Wenn der Streitwert auf das gesamte Rollenspielsystem bezogen ist, weil NaSta der Meinung ist, durch die bloße Existenz von Elyrion gingen ihnen 100.000 Euro verloren (Umsatz oder Gewinn?), dann tät mich schon mal interessieren, von was die Jungs nachts träumen. Denn wer 100.000 Euro Gewinn mit einem Produkt erwartet, müsste sich auch eine etwas angemessenere Bezahlung für seine Autoren leisten können als, sagen wir mal, 1000 Euro für ein ganzes Buch. Irgendwo stimmt da was nicht.
Der :T:-Sprachführer: Rollenspieler-Jargon

Zitat von: ErikErikson
Thor lootet nicht.

"I blame WotC for brainwashing us into thinking that +2 damage per attack is acceptable for a fighter, while wizards can get away with stopping time and gating in solars."

Kleine Rechtschreibhilfe: Galerie, Standard, tolerant, "seit bei Zeit", tot/Tod, Stegreif, Rückgrat

Offline Ionflux

  • Survivor
  • **
  • Beiträge: 52
  • Username: Ionflux
    • Science-Fiction Rollenspiel Xegity
Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #277 am: 18.09.2008 | 03:36 »
Zitat
Denn wer 100.000 Euro Gewinn mit einem Produkt erwartet, müsste sich auch eine etwas angemessenere Bezahlung für seine Autoren leisten können als, sagen wir mal, 1000 Euro für ein ganzes Buch. Irgendwo stimmt da was nicht.
Vielleicht könnten sie, tun es aber nicht, weil der Markt es nicht verlangt. 8]
Betriebswirtschaftlich macht es doch durchaus Sinn, dass man seine freien Mitarbeiter so gering wie möglich entlohnt. ;)
Xegity: WebsiteBlogWiki:T:hread
Illustration: WebsitedeviantART
»Ich will damit andeuten, dass Xegity halt der Heilige Gral ist« — Belchion in #tanelorn

Offline Dammi

  • Damimimi
  • Hero
  • *****
  • Beiträge: 1.695
  • Geschlecht: Männlich
  • Username: Dammi
Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #278 am: 18.09.2008 | 06:21 »
Huhu!

Ich meine das so:
Wenn der Streitwert auf das gesamte Rollenspielsystem bezogen ist, weil NaSta der Meinung ist, durch die bloße Existenz von Elyrion gingen ihnen 100.000 Euro verloren (Umsatz oder Gewinn?), dann tät mich schon mal interessieren, von was die Jungs nachts träumen. Denn wer 100.000 Euro Gewinn mit einem Produkt erwartet, müsste sich auch eine etwas angemessenere Bezahlung für seine Autoren leisten können als, sagen wir mal, 1000 Euro für ein ganzes Buch. Irgendwo stimmt da was nicht.

Stand nicht in der Stellungnahme von NaSta das der Streitwert vom Gericht so hoch  angesetzt wurde und der ursprünglich viel geringer war?


Gruß,

Dammi

Samael

  • Gast
Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #279 am: 18.09.2008 | 06:47 »
Achtung! 100.000 EUR sind mitnichten der von AC oder dem Gericht gesetzer Streitwert, der ist viel niedriger, irgendwas im niedrigen 10.000 Bereich meine ich. Bitte aufmerksam lesen! Ist ja toll wie sich hier Halbwahrheiten ausbreiten.

EDIT: Es sind sogar nur 5.100 EUR.

Die 100.000 kommen ganz woanders her, nämlich von Prometheur Games:
Stellungsnahme NaSta:
Zitat
Danach kamen mehrfach Abmahnungen der Gegenseite, unter anderem wegen „unlauterer Werbung“ mit einem von der Gegenseite festgelegten Streitwert von 100.000,- Euro nur für diese eine Abmahnung
« Letzte Änderung: 18.09.2008 | 06:49 von Samael »

Offline Thot

  • Legend
  • *******
  • Beiträge: 5.046
  • Geschlecht: Männlich
  • Username: Thot
Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #280 am: 18.09.2008 | 07:30 »
Juristische Streits führen zu sonderbaren Dingen. Deswegen lässt man das ja auch bleiben.

Offline Cycronos

  • Adventurer
  • ****
  • Version 2.0: Jetzt geistig wieder gerade.
  • Beiträge: 669
  • Geschlecht: Männlich
  • Username: Avatar
Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #281 am: 18.09.2008 | 07:44 »
EDIT: Es sind sogar nur 5.100 EUR.

Ja, aber doch irgendwie "pro Exemplar" von Elyrion, oder? Hab das seltsame Deutsch in der Klageschrift nicht so richtig verstanden.

Offline JS

  • Titan
  • *********
  • Ich war es nicht!
  • Beiträge: 13.118
  • Geschlecht: Männlich
  • Username: JS
Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #282 am: 18.09.2008 | 08:12 »
Die ganze Eloquenz der Anwälte und der Beteiligten selbst ist zwar ggf. unterhaltsam, aber letzten Endes nicht entscheidend.

du meinst, glaube ich, "loquenz".
 ;D
Wer gern sagt, was er denkt, sollte vorher etwas gedacht haben.

Offline Greifenklaue

  • Koop - Fanziner
  • Titan
  • **
  • Extra Shiny.
  • Beiträge: 14.011
  • Geschlecht: Männlich
  • Username: Greifenklaue
    • Greifenklaues Blog
Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #283 am: 18.09.2008 | 12:28 »
Achtung! 100.000 EUR sind mitnichten der von AC oder dem Gericht gesetzer Streitwert, der ist viel niedriger, irgendwas im niedrigen 10.000 Bereich meine ich. Bitte aufmerksam lesen! Ist ja toll wie sich hier Halbwahrheiten ausbreiten.

EDIT: Es sind sogar nur 5.100 EUR.

Die 100.000 kommen ganz woanders her, nämlich von Prometheur Games:
Stellungsnahme NaSta:
Jenau! 5.100 Euro kamen von NaSta (um es auf die Landgerichtebene zu drücken wohl), das Gericht hat es dann aber höher angesetzt (, ob da die 100.000 stimmen weiß ich nicht...).
"In den letzten zehn Jahren hat sich unser Territorium halbiert, mehr als zwanzig Siedlungen sind der Verderbnis anheim gefallen, doch nun steht eine neue Generation Grenzer vor mir. Diesmal schlagen wir zurück und holen uns wieder, was unseres ist.
Schwarzauge wird büssen."

http://www.greifenklaue.de

K4M

  • Gast
Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #284 am: 18.09.2008 | 12:38 »
Meine Meinung dazu:

Solche "Anregungen" der Parteien und ihrer Vertreter kann (und wird) das Gericht ignorieren, zumal die betreffende "Anregung" nicht den Verfahrensgegenstand betrifft.
Deine Meinung in allen Ehren, aber wenn da sinngemäß steht
"AC ist strafrechtlich relevant. Wir regen an, den Staatsanwalt einzuschalten", dann interpretiere ich das nicht zu Gunsten von PG um in
"AC ist strafrechtlich irrelevant. Wir regen nicht an, den Staatsanwalt einzuschalten.
(Machen's vielleicht selber, aber nur, wenn ihr es drauf anlegt.)"

Und ob ich einem Anwalt, der in seiner Klageerwiderung als erstes gleich mal die Namen seiner Mandanten auf teilweise komische Weise falsch schreibt und sich noch andere Stilblüten leistet, so raffitückische Nadelstiche zutraue, muß ich mir auch noch gründlich überlegen.

Offline Feuersänger

  • Stollentroll
  • Moderator
  • Titan
  • *****
  • Deadly and Absurdly Handsome
  • Beiträge: 33.004
  • Geschlecht: Männlich
  • Username: Feuersänger
Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #285 am: 18.09.2008 | 14:14 »
Okay, danke für die Info.
Der :T:-Sprachführer: Rollenspieler-Jargon

Zitat von: ErikErikson
Thor lootet nicht.

"I blame WotC for brainwashing us into thinking that +2 damage per attack is acceptable for a fighter, while wizards can get away with stopping time and gating in solars."

Kleine Rechtschreibhilfe: Galerie, Standard, tolerant, "seit bei Zeit", tot/Tod, Stegreif, Rückgrat

Offline ArneBab

  • Legend
  • *******
  • Bild unter GPL von Trudy Wenzel.
  • Beiträge: 4.299
  • Geschlecht: Männlich
  • Username: ArneBab
    • 1w6 – Ein Würfel System
Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #286 am: 18.09.2008 | 15:01 »
"AC ist strafrechtlich relevant. Wir regen an, den Staatsanwalt einzuschalten"

Die Frage ist hier für mich, ob es überhaupt irgendwie geschickt sein kann, sowas öffentlich zu schreiben.

Die Aussage ist nämlich
a) Gute PR für AC bei allen, die ein "böses" Spiel wollen. Und
b) Kleinkinderkram, den der Großteil der Szene wohl auch als "Wuhbäh" sehen wird. Und
c) Wenn darauf AC verboten wird und NaSta Probleme kriegt, ein einfacher Weg, jeden einzelnen AC Fan für sehr lange Zeit heftig gegen PG aufzubringen, und da in einer Runde meist nur ein bis zwei echte Fans eines bestimmten Systems sind, brechen für jeden AC Fan vermutlich 3-5 mögliche PG Kunden weg.

Bis auf Punkt a) gilt das gleiche natürlich bereits schon dafür, einen anderen Verlag zu verklagen (mit als Folge bei c) "eingestellt wird").

Das einzige für PG positive, das es bewirken könnte, ist, den Richter gegen NaSta aufzubringen.

Ich weiß aber nicht, ob bei dem Maß an Emotionen, die schon drinzuhängen scheinen, jemand so weit gedacht hat.
1w6 – Ein-Würfel-System — konkret und direkt, einfach saubere Regeln.
Zettel-RPG — Ein Kurzregelwerk auf Post-Its — für Runden mit Kindern.
Flyerbücher — Steampunk trifft Fantasy — auf einem Handzettel.
Technophob — »Wenn 3D-Drucker alles her­stel­len können, aber nicht dürfen, dann ist Techschmuggel Widerstand und Hacken Rebellion.«

Offline Rev. Bilk

  • Hero
  • *****
  • Gnampf!
  • Beiträge: 1.404
  • Geschlecht: Männlich
  • Username: Brevlik
Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #287 am: 18.09.2008 | 15:17 »
Zitat
Das einzige für PG positive, das es bewirken könnte, ist, den Richter gegen NaSta aufzubringen.

Wieso sollte es? Wenn das Thema tatsächlich in irgendeiner Form strafrechtlich relevant ist, wird der Richter das rein professionell und ganz sauber vom Rest des Prozesses trennen (müssen), da nicht Bestandteil der Klage AFAIK.

Korrektur erwüscht, wenn notwendig.
Intelligenz und intelligentes Handeln müssen sehr weh tun. Warum sollten sich ansonsten so viele Menschen zwanghaft dumm anstellen, wenn sie damit nicht die Schmerzen vermeiden wollten?

Offline Lord Verminaard

  • Gentleman der alten Schule
  • Titan
  • *********
  • Dreiäugiger Milfstiefel
  • Beiträge: 14.357
  • Geschlecht: Männlich
  • Username: Lord Verminaard
Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #288 am: 18.09.2008 | 15:21 »
Streitwerte bei wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten werden eher so Pi mal Daumen festgesetzt. Der Streitwert ist in dem Fall ja nicht das, was irgendwer zahlen muss, sondern nur die Bemessungsgrundlage für die Gebühren von Gericht und Anwälten. D.h. was immer der Streitwert ist, er hat nichts mit Umsätzen oder Schäden oder so was zu tun.
We are all just prisoners here, of our own device
Danger Zone Blog - Vermi bloggt über Rollenspiel und Blood Bowl

Offline Adanos

  • Hero
  • *****
  • Beiträge: 1.819
  • Geschlecht: Männlich
  • Username: Adanos
Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #289 am: 18.09.2008 | 16:34 »
Das einzige, was mir halbwegs durchsetzbar und beweisbar erscheint ist die Vertragspflichtverletzung des L bezüglich der Abgabetermine für die geschuldeten Romane. Dazu hat er offensichtlich noch eine Schlechtleistung zu verantworten, da das Manuskript nicht verwertbar war. Das wird allerdings nicht weiter belegt.

Der Wettbewerbsverstoß erscheint mir nicht wirklich beweisbar zu sein, zumal er auch als freier Mitarbeiter ohne Verstoß gegen Konkurrenzverbote (zB aus § 60 HGB analog) einen eigenen Existenzaufbau vorbereiten darf. Dazu müsste man natürlich noch genaueres zu den Zeitpunkten wissen, wie lange der Vertrag noch lief und wann er Elyrion am Markt genau angeboten hat.

Unglaubwürdig erscheint mir auch, dass keine Verträge zu bestimmten Romanen bestehen sollen. Zumindest wird man sich mündlich geeinigt haben. Das wäre schon ein Vertrag.

Der Plagiatsvorwurf macht den Großteil der Klage aus, ist aber mE das unglaubwürdigste. Rollenspiele sind alle in irgendeiner Hinsicht ähnlich und unterscheiden sich meist nur im stärker im Hintergrund. AC hat nun keinen besonders originellen Hintergrund, bei Elyrion weiss ich es nicht. Hier einen Plagiatsvorwurf durchzusetzen nur aufgrund von Namensähnlichkeiten oder ähnlichen Systemteilen dürfte auch relativ unmöglich sein.

Gerügte Dinge wie die Übernahme des Bluthund-Themas haen wohl keine ausreichen hohe Schöpfungshöhe. Im Grunde sind AC-Kampfschulen nur Erklärungstexte zu einem Spielmechanismus. Dieser Mechanismus ist nun auch wieder nicht so originell, die Schulen aus AC sind auch nichts anderes als etwas farbig ausgeschmücktes Multiclassing aus DnD.
Auch die Präsentation dieses Mechanismus ist nichts besonders originelles. Kopfgeldjäger sind ein gängiges Literaturthema, dass diese dann auch besondere Spielmechanismen bekommen ist ein logischer Schritt in einem Spiel.
Ich sehe da keinen besonderen Urheberechtlichen Schutz für eine solche Kampfschule an, das tue ich nichmal für einen Spielmechanismus, der auf einem Würfelwurf basiert.

Man kann allenfalls darüber nachdenken, dass ein Gesamtwerk wie das SRD mit all seinen Abhängigkeiten der Regelteile untereinander einen urheberechtlichen Schutz bekommt, nicht jedoch eine Aussage wie "zum Spurenverfolgen wirft der Bluthund einen Würfel und vergleicht das Ergebnis mit seinem Wert X".
Auf sowas basiert jedes Rollenspiel.

Von daher dürfte das eher keinen Erfolg haben.

Offline Thot

  • Legend
  • *******
  • Beiträge: 5.046
  • Geschlecht: Männlich
  • Username: Thot
Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #290 am: 18.09.2008 | 16:45 »
Das einzige, was mir halbwegs durchsetzbar und beweisbar erscheint ist die Vertragspflichtverletzung des L bezüglich der Abgabetermine für die geschuldeten Romane. Dazu hat er offensichtlich noch eine Schlechtleistung zu verantworten, da das Manuskript nicht verwertbar war.
[...]

Ja, das schien mir auch so, und dem scheint PG auch gar nicht zu widersprechen. Der Punkt ist: Höchstwahrscheinlich hat AC dafür auch nichts bezahlt (oder habe ich das überlesen), also haben sie keinerlei Chance, dafür irgendeine Form von "Strafe" zu verhängen. Also konstruieren sie einen Plagatsvorwurf, der natürlich, nun ja, konstruiert wirkt.

Sowas kann man enttäuschend finden, aber damit geht man nicht vor Gericht, finde ich.

Offline Adanos

  • Hero
  • *****
  • Beiträge: 1.819
  • Geschlecht: Männlich
  • Username: Adanos
Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #291 am: 18.09.2008 | 17:11 »
Es geht irgendwo hervor, dass sie nicht die volle Vergütung gezahlt haben, eben weil es unbrauchbar war, nur 500 Euro statt 1000 oder sowas.

Sie könnten evtl. Schadensersatz verlagen, für die nichteinhaltung der Termine. Nur müssen sie da erst einen Schaden beweisen. Eventuell haben sie jemaden anderen beauftragen müssen und ihn bezahlen müssen. Wenn da Mehrkosten entstanden sind, könnten sie das von L verlangen. Etwa weil sie es an Autor X abgeben mussten, der will aber 500 Euro mehr als L für den gleichen Job.
Das wäre eine Möglichkeit.

Ansonsten entgangener Gewinn, nur dass man bei Büchern die erscheinen sollen üblicherweise nicht hart kalkulieren kann, da es in der Branche normal ist, dass sich Autoren verspäten.

Offline Azzu

  • Baron Rührbart
  • Legend
  • *******
  • Beiträge: 5.201
  • Geschlecht: Männlich
  • Username: Azzurayelos
Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #292 am: 18.09.2008 | 18:47 »
Deine Meinung in allen Ehren, aber wenn da sinngemäß steht
"AC ist strafrechtlich relevant. Wir regen an, den Staatsanwalt einzuschalten", dann interpretiere ich das nicht zu Gunsten von PG um in
"AC ist strafrechtlich irrelevant. Wir regen nicht an, den Staatsanwalt einzuschalten.
(Machen's vielleicht selber, aber nur, wenn ihr es drauf anlegt.)"

Wenn ich dir denselben Satz schriebe, würdest du die Staatsanwaltschaft einschalten? Nein? Würdest du dir nicht denken: "Azzu, du Depp, wenn du da eine Straftat siehst, geh doch selber hin und mach Anzeige!"? Warum sollte ein Zivilgericht anders verfahren (und dadurch im anhängigen Zivilstreit Öl ins Feuer gießen, die Chance auf eine gütliche Einigung reduzieren und sich das Arbeitsleben erschweren)?

K4M

  • Gast
Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #293 am: 18.09.2008 | 18:57 »
Wenn ich dir denselben Satz schriebe, würdest du die Staatsanwaltschaft einschalten?
Ich glaube, mit jemandem, der zum §131 StGB und sämtlichen anderen Zensurvorschriften in unserem schönen Staat meine Meinung hat, fragst Du das den falschen.

Aber wenn mich jemand im Rahmen einer dienstlichen Tätigkeit auf einen zusätzlichen, grundsätzlich auch meiner Meinung nach der Untersuchung würdigen Mißstand aufmerksam gemacht hätte (also sagen wir mal, wenn ich eine Beschwerde wegen unrichtiger Behandlung durch Vorgesetzte erhalten hätte, und besagtem Vorgesetzten darin auch noch weitere Pflichtverletzungen zum Vorwurf gemacht werden), dann ist das was anderes.

Offline Azzu

  • Baron Rührbart
  • Legend
  • *******
  • Beiträge: 5.201
  • Geschlecht: Männlich
  • Username: Azzurayelos
Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #294 am: 18.09.2008 | 19:57 »
Aber wenn mich jemand im Rahmen einer dienstlichen Tätigkeit auf einen zusätzlichen, grundsätzlich auch meiner Meinung nach der Untersuchung würdigen Mißstand aufmerksam gemacht hätte, dann ist das was anderes.

Grundsätzlich gebe ich dir Recht, und kann mit logischer Argumentation auch nicht kontern. Aber: Von Zivilrichtern angezeigt werden aber nach meiner Erfahrung (als Strafjurist) nur eindeutige und/oder schwerwiegende Straftaten. Ausschließen, dass einem der Richter beim "Kreischen der Weiber" der Hut hochgeht, kann ich natürlich nicht.

K4M

  • Gast
Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #295 am: 18.09.2008 | 20:52 »
Ich will dem auch nicht dezidiert widersprechen. Aber PG nimmt es zum Mindesten in Kauf, daß NaSta dabei möglicherweise tatsächlich ein Strick nach §131 StGB gedreht wird.

Offline Friedensbringer

  • Hero
  • *****
  • Stell dir vor es wär Krieg und keiner ging hin...
  • Beiträge: 1.964
  • Geschlecht: Männlich
  • Username: friedensbringer
Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #296 am: 18.09.2008 | 20:54 »
ich find diese sichtweise einfach nur witzig. sollte es nicht heißen: "ein verlag der solche sachen druckt nimmt in kauf das man ihm irgendwann einen strick nach §131 dreht"?
Zitat von: Ludwig Wittgenstein
Wenn man unter Ewigkeit nicht endlose Zeitdauer, sondern Unzeitlichkeit versteht, dann lebt der Ewig, der in der Gegenwart lebt.

Friedensbringer schreibt Kurzgeschichten und Romane.

Offline Boba Fett

  • Kopfgeldjäger
  • Titan
  • *********
  • tot nützt er mir nichts
  • Beiträge: 37.891
  • Geschlecht: Männlich
  • Username: Mestoph
    • Internet-Trolle sind verkappte Sadisten
Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #297 am: 18.09.2008 | 21:09 »
@K4M & friedensbringer:
Könnte es nicht sein, dass ihr beide recht habt?
Dass solch Inhalt riskant bis fragwürdig ist UND die Maßnahme, diese Tatsache in einem Interessenskonflikt auszunutzen eben auch nicht einwandfrei ist (womit ich nicht gesagt haben will, dass ich das PG unterstelle - die Frage "warum steht es im Gutachten obwohl es mit der Zielsetzung des Gutachtens nichts zu tun hat" habe ich ja als einer der ersten gestellt - es wurde noch nicht beantwortet - wird wohl auch nur vom Gutachter selbst beantwortet werden können, da Gutachter != PG)
Kopfgeldjäger? Diesen Abschaum brauchen wir hier nicht!

Offline Thalamus Grondak

  • Mythos
  • ********
  • Beiträge: 9.220
  • Geschlecht: Männlich
  • Username: Thalamus Grondak
Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #298 am: 18.09.2008 | 21:14 »
ich find diese sichtweise einfach nur witzig. sollte es nicht heißen: "ein verlag der solche sachen druckt nimmt in kauf das man ihm irgendwann einen strick nach §131 dreht"?
Das stimmt. Aber nicht jedes "Verbrechen" rechtfertigt jede Denunzation.
Ich mag AC nicht, und ich mag die Leichtfertigkeit mit der da mit Gewaltverherrlichung umgegangen wird nicht, aber denunzieren aufgrund verletzter Eitelkeiten mag ich ebenfalls nicht.
Das Kompendium ist nicht mehr erhältlich und wird auch nicht nachgedruckt. Viele Gesetze kann man Mißbrauchen wenn sie aus falschen Motiven herangezogen werden. Sowas macht man nicht. (Ein Konkurrenzrollenspiel wegen Plagiats verklagen wenn es nicht wirklich reines abschreiben war macht man auch nicht, aber wie heisst es so schön: Der klügere gibt nach.) In diesem Streit hat sich bisher keiner als der Klügere herausgestellt. Setembrini hat schon Recht mit seinem Maschendrahtzaun.

...Äh, ja Boba war schneller... :)
Even if you win the Rat race, you´re still a Rat

Offline Azzu

  • Baron Rührbart
  • Legend
  • *******
  • Beiträge: 5.201
  • Geschlecht: Männlich
  • Username: Azzurayelos
Re: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games
« Antwort #299 am: 18.09.2008 | 21:23 »
@Boba: Die Frage der Strafbarkeit gemäß § 131 StGB wird in der Klageerwiderung aufgeworfen, nicht im Gutachten (das sich insofern auf AC-Bashing Kritik am AC-Kompendium beschränkt).
« Letzte Änderung: 18.09.2008 | 21:28 von Loaseuzaryz »