Diese Sichtweise ist eine Interpretationssache, die natürlich ein Preisbindungsabmahnanwalt so sehen KANN (oder auch WILL, weil das sein Job ist)
Man kann das aber auch so sehen:
Ich habe nur das sehr sichere Gefühl, dass alle Gerichte es so sehen würden wie ich. Nicht, weil das ihr Job ist, sondern weil die es nunmal so sehen.
Auch wenn das alles noch juristischer macht, will ich noch einmal konkreter beschreiben, was die Rechtsprechung hierzu so schreibt:
Im Grunde kann man es so zusammenfassen: Händler sollten die Finger davon lassen, Gutscheine über preisgebundene Waren auszugeben. Es sei denn, dass sie im Zeitpunkt der Ausgabe des Gutscheins einen eigenen Vermögenszuwachs in Höhe des Gutscheins haben. Der "Vermögenszuwachs" ist hier ein zentraler Begriff in der Rechtsprechung.
Am einfachsten ist das nachzuvollziehen beim Geschenkgutschein in der örtlichen Buchhandlung: Ich schenke meiner Gattin einen Gutschein über 20 €, den ich beim Händler um die Ecke abhole. Dafür bekommt der Händler 20 € von mir und hat einen Vermögenszuwachs von 20€. Passt. Würde er mir für die 20 € einen Gutschein über 22 € geben, wäre die Buchpreisbindung verletzt. Weil der Vermögenszuwachs kleiner ist als der Gutschein.
Hier bezahlt niemand etwas für den Gutschein. Aber die Backer verzichten auf eine Geldforderung, die zwischen beiden unstrittig ist. Der Verzicht auf eine Forderung sorgt beim Händler auch für einen Vermögenszuwachs in Höhe von 50€. Hier steht einem Gutschein von 60€ also ein Vermögenszuwachs von 50€ entgegen und damit nicht in gleicher Höhe. Rechtlich ist der Fall für mich nach wie vor ganz klar, auch wenn man natürlich über alles unterschiedliche Meinungen haben kann.
Man sollte sich auch mal von dem Gedanken lösen, dass es hier um die Frage geht, ob etwas verwerflich ist oder nicht. Es geht um die rein abstrakte Frage, ob hier jemand eine Preisbindung für Bücher beachtet hat oder nicht. Das ist nichts mir Moral. Die ganze Preisbindung an sich ist ja heftig umstritten.
Ich finde, ebenso wie Pat, das Thema an sich spannend. Mir geht es auch nicht darum, PG zu ärgern. Dann hätte ich das Thema nicht hier mal angesprochen, sondern eine kleine Mail mit dem Sachverhalt an die für die Ahndung derartiger Dinge zuständige Kanzlei geschickt. Was ich nicht gemacht habe und auch nicht tun würde. Weil ich dem Verlag ja gar nichts böses will. Ich will nur, dass die mal vernünftig mit ihren Unterstützern umgehen.
Generell kann ich sagen: Ich kann gut verstehen, Silent Pat, dass Du an der Sache ein berufliches Interesse hat. Ich würde Dir aber dringend empfehlen, von derartigen Aktionen komplett die Finger zu lassen. Das Risiko ist bei Büchern zu groß. Selbst der bekannte Internetriese mit einem Heer an Anwälten lässt inzwischen komplett die Finger von Gutscheinen mit Vergünstigungen für Bücher.