Autor Thema: Barrierefreiheitsgesetz & Rollenspielprodukte  (Gelesen 3459 mal)

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Online schneeland

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Re: Barrierefreiheitsgesetz & Rollenspielprodukte
« Antwort #25 am: 31.05.2025 | 00:58 »
Soweit ich das sehe, hat hier bisher niemand auch nur ein einziges Mal überhaupt gegendert, daher erschließt sich mir nicht ganz, wer hier genau angegangen werden soll.
...

Drei Beiträge über Deinem, direkt vor der angemahnten Wortmeldung.

Und ja, den Aspekt der erschwerten Zugänglichkeit gibt es. Das Ganze wurde aber im (mittlerweile geschlossenen) Thread "Gendern und geschlechtergerechte Sprache in Rollenspielpublikationen" im Bereich Rollenspiel&Gesellschaft auf 54 Seiten bereits epischer Breite ausdiskutiert und ich glaube, man kann mit gutem Gewissen sagen, dass da die Argumente ausgetauscht sind. Die Positionen zu diesem Thema haben sich dadurch m.M.n. nicht verändert - wer gendern möchte und es vielleicht sogar für wichtig hält, tut das weiterhin, und wer es ablehnt, sieht ebenfalls keine Grund seine Haltung zu ändern. Bewegung ähnlich viel wie in den Schützengräben des ersten Weltkriegs.

Wir werden das hier im Forum auch nicht ändern, und in welche Richtung es gesamtgesellschaftlich geht, muss sich auch noch zeigen. Insofern fordern wir nur zwei Dinge ein:
1) Wechselseitige Toleranz - sprich: akzeptieren, dass andere Nutzer sich für eine andere Handhabung des Genderns entschieden haben
2) Verzicht auf wiederholte Grundsatzdiskussionen dazu - Nachfragen dazu, ob in einem Rollenspielprodukt gegendert wird oder nicht, sind kein Problem, aber wir brauchen das Fass nicht jedes Mal wieder neu aufzumachen (der Informationsgewinn ist ja auch eher gering, s.o.)

Konkret für diesen Thread bin mir sicher, dass sich auch noch genug andere Aspekte der Zugänglichkeit abseits des Genderns finden lassen, die es zu diskutieren lohnt (wurde ja auch schon getan).

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Offline Doc-Byte

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Re: Barrierefreiheitsgesetz & Rollenspielprodukte
« Antwort #26 am: 31.05.2025 | 02:15 »
Sorry wenn ich hier kurz OT werde, aber eigentlich ist es auch gar nicht OT: Die blaue Mod-Schrift kann ich bei dem dunklen Nacht-Theme des Forums nur lesen, indem ich den Text komplett durch Auswählen markiere. - Zugegeben eine kleine Barriere, aber vielleicht gäbe es ja im Farbarsenal eine Farbe, die mit beiden Themes lesebar ist? :think:

PS: Okay, starkes Reinzoomen in die Seite funktioniert auch leidlich. :)
« Letzte Änderung: 31.05.2025 | 02:17 von Doc-Byte »
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Offline Arkam

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Re: Barrierefreiheitsgesetz & Rollenspielprodukte
« Antwort #27 am: 31.05.2025 | 08:03 »
Hallo zusammen,

bei mir, ich bin nicht betroffen, hat das Gesetz zumindestens bewirkt das ich Mal das PDF barrierefrei habe erstellen lassen und zumindest die Bildbeschreibungen eingepflegt habe. Mal sehen ob und wann ich die restlichen Probleme bei meinem Text angehe.
Von da aus hat mir das Gesetz das Problem überhaupt bewusst gemacht.

Gruß Jochen
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Offline Schleicher

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Re: Barrierefreiheitsgesetz & Rollenspielprodukte
« Antwort #28 am: 31.05.2025 | 09:02 »
Was bedeutet Barrierefrei in einem PDF überhaupt wirklich?

Offline Niniane

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Re: Barrierefreiheitsgesetz & Rollenspielprodukte
« Antwort #29 am: 31.05.2025 | 09:06 »
Es kann von einem Screenreader gelesen werden beispielsweise.
Plotbunny Games gibt übrigens zu seinen Spielen screenreadergeeignete PDFs heraus. Es ist also kein Hexenwerk.
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Offline Boba Fett

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Re: Barrierefreiheitsgesetz & Rollenspielprodukte
« Antwort #30 am: 31.05.2025 | 09:49 »
Was bedeutet Barrierefrei in einem PDF überhaupt wirklich?
Wie Niniane schon sagt, kann dir eine text-2-speech Software (oft Screenreader genannt, aber nicht nur) das Buch vorlesen.
Das ist für Menschen mit Lese-Problemen (blind, dyslexia, ...) sehr hilfreich.
Und auch im Bereich von AI Software interessant, weil die immer mehr dahin kommen, dass sie Texte eben auch emotionsbetont vorlesen können.
Das kostenlose Hörbuch zum EBook sozusagen.

Bei PDF hat man das Problem, dass Textbausteine mit einer Index-Nummer versehen sind und diese Software diese der numerischen Reihe nach lesen.
In einem Roman ist das selten ein Problem. Bei Rollenspielen wird die Index Reihenfolge aber eben nicht zwangsweise in der richtigen Lesereihenfolge generiert,
sondern nach der Reihenfolge, wie Textbausteine in das Layout integriert werden.
Und manchmal wird eben auch nur ein zweizeilen Absatz noch mal überarbeitet und bekommt dann eine falsche Indexnummer.
Das kann man schön sehen, wenn man mal ein RPG PDF aufmacht und dann mit der Maus (gedrückte Taste) versucht, von oben links nach unten rechts alle Zeilen zu markieren.
Klappt oft, manchmal aber eben überhaupt nicht, weil irgendwelche Textbausteine wird durcheinader indiziert wurden. Und eine Software würde dies dann in dieser Reihenfolge vorlesen...

Das Gesetz zwingt die (großen) Verlage, das dann entsprechend zu überarbeiten. Und auch, dass wenn ein Kunde eine Unstimmigkeit entdeckt, dieser Anspruch auf Nachbesserung (neues überarbeites PDF) besitzt. Und das ist für kleine Verlage kaum zu bewältigen. Deswegen auch die Klausel...

Barrierefrei bedeutet auch der Abschied von hartem DRM Schutz, die eine extra Software (Adobe DRM zum Beispiel) erfordert.
Es wird immer noch sowas wie die Kundendaten im Fuß wie bei Drivethru geben, aber mit harter Kopieschutzblockierung ist dann erst einmal Schluss.
« Letzte Änderung: 31.05.2025 | 09:50 von Boba Fett »
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Offline Ludovico

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Re: Barrierefreiheitsgesetz & Rollenspielprodukte
« Antwort #31 am: 31.05.2025 | 10:15 »
Es scheint, dass eine Vorlesefunktion nicht enthalten sein muss.
Zitat
1.25 Verpflichtet das Barrierefreiheitsgesetz dazu, neue Lizenzen einholen zu müssen, zum Beispiel Hörbuchlizenzen? Verpflichtet es dazu, ein E-Book anzubieten?
Nein.


Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz regelt nur, dass E‑Books barrierefrei sein müssen, wenn der Verlag sie anbietet. Es gibt weder einen Zwang dazu, eine E‑Book-Ausgabe eines Buches herzustellen, noch ein Hörbuch zu erstellen. Eine Verpflichtung, weitere Nutzungsrechte einzuholen, besteht daher nicht. Die Erforderlichkeit, E‑Books barrierefrei zu gestalten, ergibt sich aus dem öffentlich-rechtlichen Gesetz selbst.

Nur in dem Fall, in dem ein Verlag ein E‑Book und Hörbuch in einer Datei anbietet, muss das Hörbuch mit dem E‑Book synchronisiert sein. Hierfür benötigt der Verlag aber dann natürlich im Vorfeld auch die Hörbuch-Rechte, sonst wäre ihm diese Kombination gar nicht möglich.
https://www.boersenverein.de/beratung-service/barrierefreiheit/faq/#accordion--25

Offline Boba Fett

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Re: Barrierefreiheitsgesetz & Rollenspielprodukte
« Antwort #32 am: 31.05.2025 | 10:20 »
@Ludovico: Was Du da zitierst, sagt aus, dass ein Verlag für ein Buch keine EBook Variante veröffentlichen MUSS. Wenn (!) der Verlag aber eines bringt, dann muss es barrierefrei sein. Soll heissen: Dann dürften die Verlage gar keine EBooks mehr liefern. Und das wird nicht passieren.
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Offline Ludovico

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Re: Barrierefreiheitsgesetz & Rollenspielprodukte
« Antwort #33 am: 31.05.2025 | 10:26 »
Ah, jetzt verstehe ich.

Die eBooks müssen nur so aufbereitet sein, dass sie von entsprechender Software und Geräten vorgelesen werden können.
Dies ist dann aber Kundensache.
Es gibt keine inkludierte Fassung.

Zitat
3. Was bedeutet Barrierefreiheit bei E-Books?

E‑Books müssen beispielsweise technisch so aufbereitet sein, dass ein Screenreader (Vorlese-Software, die von blinden oder stark sehbehinderten Menschen genutzt wird) die inhaltliche Hierarchie eines Textes erkennen kann. Diese wird dann vom Screenreader akustisch wiedergegeben oder per Braillezeile ausgegeben. Bei der Struktur ist es wichtig, dass beispielsweise Kapitelüberschriften vom Screenreader vorgelesen werden oder Fußnoten im Text mitgelesen werden.

https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Fachwissen/Produkte-und-Dienstleistungen/Barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/FAQ-E-Books/faq-e-book_node.html#:~:text=Das%20Barrierefreiheitsst%C3%A4rkungsgesetz%20regelt%20nur%2C%20dass,Nutzungsrechte%20einzuholen%2C%20besteht%20daher%20nicht.

@Boba
Entsprechend muss der Verlag zu einer eBook-Ausgabe auch keine Hörbuchausgabe veröffentlichen
« Letzte Änderung: 31.05.2025 | 10:34 von Ludovico »

Offline Haukrinn

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Re: Barrierefreiheitsgesetz & Rollenspielprodukte
« Antwort #34 am: 31.05.2025 | 10:35 »
Ja, das ist Kundensache. Wenn das ebook aber ein totales Durcheinander im PDF ist, dann kann der Screenreader damit nichts anfangen - der kann die Struktur und Reihenfolge nicht mehr rekonstruieren. Das PDF kennt nämlich nur Textboxen und weiss nicht, in welche Reihenfolge die gehören oder was davon ein Absatz, eine Fußnote oder eine Überschrift ist. Ein sauber strukturiertes Inhaltsverzeichnis ist übrigens auch Teil eines barrierefreien PDFs.

Für andere ebook-Formate gilt die Forderung natürlich auch. Da werden Textelemente (wie auf Webseiten) idealerweise ausgezeichnet und in eine Reihenfolge gebracht. Da ist die Herausforderung dann eher, z.B. eine Überschrift als solche zu kennzeichnen und nicht einfach nur die Schrift größer zu machen. Und auch Elemente wie Abschnitte, Kapitel, Abbildungen usw. Zu verwenden, damit die Gesamtstruktur klar wird.
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Offline sma

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Re: Barrierefreiheitsgesetz & Rollenspielprodukte
« Antwort #35 am: 31.05.2025 | 10:52 »
Was bedeutet Barrierefrei in einem PDF überhaupt wirklich?
Das PDF genügt dem PDF/UA Standard (ISO 14289-1:2012) als Teil von ISO 32000.

Dazu muss das PDF dem Standard PDF/A-2 oder PDF/A-3 genügen, das sind (sehr große) Subsets des PDF-Standards von Adobe, die International als ISO genormt sind, damit ein langfristiger Datenaustausch (A steht für archivable, IIRC) gewährleistet ist. Wichtig ist nur, dass PDF/A-1 nicht ausreicht.

Für PDF/UA-1 muss das PDF mindestens Version 1.4 haben und für PDF/UA-2 mindestens Version 1.7. Das ist meines Wissens auch gleichzeitig die letzte vor PDF 2.0.

In der Praxis bedeutet dies, das PDF sollte Version 1.7 haben.

PDF ist ein Container-Format das Objekte und Stream enthält, wobei die meist komprimierten Streams neben Bildern die eigentliche PDF-Programmiersprache enthalten, die ein (nicht-turing-vollständiges) Subset von Postscript ist und die Grafikbefehle enthält, die die Seite "malen".

Da ist daher auf den ersten Blick nichts, was ein Screenreader vorlesen könnte, ohne selbst das PDF zu malen. Nun werden aber normalerweise nicht die Umrandungen der Grapheme cluster, die die Buchstaben bilden, direkt gemalt, sondern ein in das PDF (als Stream) eingebetteter Font im Adobe oder Truetype Format oder im Opentype Format enthält Beschreibungen alle Zeichenbestandteile in Form von Umrissen. Dazu gibt es dann in der PDF-Programmiersprache einen Befehl, der im Prinzip sagt, als der Seitenposition X/Y (abhängig von frei wählbarem Ursprung, Rotation und Skalierung) bitte die Umrisse für die Buchstaben ABC darstellen. All diese Befehle kann man extrahieren, dann unter Berücksichtigung der aus Ursprung, Rotation und Skalierung (all die Befehle, die das beeinflussen muss man daher auch extrahieren und interpretieren) die absolution Position des Texts auf der Seite bestimmen, dann die Tripel aus X, Y und Text topologisch sortieren und dann alle Befehle, die ungefähr die selbe Y Koordinate haben, zu einer Zeile zusammenfassen - und dabei berücksichtigen, dass es mehr als eine Spalte geben könnte. Dazu muss man die Lauflängen der Texte kennen, was man aus den Fonts extrahieren kann, wofür man aber wieder wissen muss, welche Zeichenkombinationen als Ligaturen dargestellt werden (was auch in den Fonts verzeichnet ist) und welche Laufrichtung der Text überhaupt hat (was bei Unicode mitten im Text umgeschaltet werden kann, wo ich jetzt gerade nicht auswendig weiß, ob PDF das auch unterstützt oder ob man dafür verschiedene Befehle benutzen muss - was ich glaube). Aus den von anderen Befehlen einstellbaren Schriftgrößen könnte man auch noch eine Hierarchie ableiten. Aber das alles ist eine Heuristik, die mehr oder weniger gut funktioniert.

Alternativ malt man als Screenreader einfach die Seite, hat dann ein Bild und geht dann mit OCR (Optical Character Recognition) dabei, hier wieder den Text zu extrahieren. Das ist im Vergleich auch nicht viel schwerer.

Wirft man einem guten LLM ein PDF vor, wird es genau so vorgehen. Es analysiert die Bilder, die von einem PDF-Viewer erzeugt wurden und weiß (dank KI) was Kopf- und Fußzeilen sind, was Fließtext ist und was die Zwischenüberschriften sind. Gerade wenn das Layout komplexer ist.

Somit käme ein moderner Screenreader wahrscheinlich bereits recht gut mit handelsüblichen PDF klar. Als man sich das mit dem UA-Substandard überlegt hat, war all das aber noch nicht erfunden und man wollte das Problem lieber so lösen, dass das PDF bitte genug Informationen enthält, dass man nicht selbst ein PDF-Parser und Interpreter sein muss, um den Text zu extrahieren.

Daher muss diese Struktur explizit gemacht werden.

Wer mal ein Beispiel sehen will, wie ein PDF wirklich aussieht, das ich gerade angeblich mit Accessibility Infos mit Pages erzeugt habe… (die Streams habe ich weggelassen)
(Klicke zum Anzeigen/Verstecken)

Ich verlasse mich mal auf Claude, der sagt: PDF-1.7, _Document Information Dictionary_ muss /Title, /Language und sollte /Author, /Subject, /Creator enthalten. XMP muss pdfuaid:part=1, dc:title und dc:language enthalten. PDF muss Structure Tree (gemäß PDF-1.7 Specification §10.7) enthalten, was die größte Herausforderung ist, weil dazu neben einer hierarchischen Struktur noch die PDF-Sprache um die Tags erweitert werden muss. Was man auch immer zur Erzeugung der PDFs nutzt, dass muss jetzt ein Programm können.

Tags bilden ein Subset von HTML: H1 bis H6, P, L (für List) mit den Subtags LI, mit den Subtags Lbl (der Punkt), LBody, und Table mit THead, TBody, TR, TH und TD. Bilder sollten als Figure beschrieben werden. Außerdem kann man Teile markieren, die nicht Teil des Texts sind, etwa rein dekorative Inhalte.

Pages auf dem Mac versagt hier z.B.

Offline Radulf St. Germain

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Re: Barrierefreiheitsgesetz & Rollenspielprodukte
« Antwort #36 am: 31.05.2025 | 11:22 »
Wenn ich das so lese hört sich das erstmal nach einer sehr großen Einschränkung an. Aber je weiter ich lese um so mehr gewinne ich den Eindruck, dass ich nur ein sauberes PDF abliefern muss, in dem z.B. nicht große Teile des Textes als Grafiken gespeichert sind, weil ich schlechte Konvertierungssoftware benutze.

Von daher schätze ich die Auswirkungen als gering ein. Vielleicht muss jemand eine aktuelle Software kaufen. Oder übersehe ich was?

Offline Galatea

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Re: Barrierefreiheitsgesetz & Rollenspielprodukte
« Antwort #37 am: 31.05.2025 | 11:44 »
Ja, das ist Kundensache. Wenn das ebook aber ein totales Durcheinander im PDF ist, dann kann der Screenreader damit nichts anfangen - der kann die Struktur und Reihenfolge nicht mehr rekonstruieren. Das PDF kennt nämlich nur Textboxen und weiss nicht, in welche Reihenfolge die gehören oder was davon ein Absatz, eine Fußnote oder eine Überschrift ist. Ein sauber strukturiertes Inhaltsverzeichnis ist übrigens auch Teil eines barrierefreien PDFs.

Für andere ebook-Formate gilt die Forderung natürlich auch. Da werden Textelemente (wie auf Webseiten) idealerweise ausgezeichnet und in eine Reihenfolge gebracht. Da ist die Herausforderung dann eher, z.B. eine Überschrift als solche zu kennzeichnen und nicht einfach nur die Schrift größer zu machen. Und auch Elemente wie Abschnitte, Kapitel, Abbildungen usw. Zu verwenden, damit die Gesamtstruktur klar wird.
Ich bin mal gespannt, wie lange das mit zunehmend leistungsfähigerer KI überhaupt noch notwendig ist. Es gibt ja jetzt schon Programme, die eine in Handschrift geschriebene Seite einscannen und in Drucktext umwandeln können. Die richtigen Problemfälle sind dann eigentlich nur noch 'speziell' formatierte Tabellen.
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Offline sma

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Re: Barrierefreiheitsgesetz & Rollenspielprodukte
« Antwort #38 am: 31.05.2025 | 11:45 »
Von daher schätze ich die Auswirkungen als gering ein. Vielleicht muss jemand eine aktuelle Software kaufen. Oder übersehe ich was?
Das ist glaube ich in erster Linie eine Mindset-Sache. Man muss daran denken. Eigentlich müssten Tools das seit Jahren unterstützen. Eigentlich, Pages auf dem Mac kann es wie gesagt nicht. Bei InDesign, das glaube ich relativ beliebt ist, muss man halt beim Arbeiten daran denken, Absatzformate zu benutzen und diesen dann UA-Tags zuweisen. Dann sollte der Rest automatisch gehen. Es soll ja immer noch Leute geben, die auch in Word keine Absatz- und Zeichenformate benutzen, sondern einfach die Schrift ändern. Wer so vorgeht, muss seine Prozesse ändern.

Andere Tools – wer weiß. Affinity Publisher kann's meiner kurzen Recherche nach wohl nicht. Ebenso scheint es bei LaTeX oder Typst nicht einfach so zu gehen. Und Pages wie gesagt auch nicht … und da das Tool wahrscheinlich einfach nur die Betriebssystemfunktion zur PDF-Erzeugung nutzt (warum sonst ist das ein PDF-1.3?), andere vielleicht auch nicht. Ich hatte auch geschaut, dass längst nicht alle Bibliotheken, um programmatisch PDFs zu erzeugen, das unterstützen.

Ich persönlich würde das ja eigentlich gerne bei allen PDFs immer haben wollen, weil, was spricht dagegen? Selbst wenn es "nur" Rechnungen oder Angebote sind.

Offline sma

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Re: Barrierefreiheitsgesetz & Rollenspielprodukte
« Antwort #39 am: 31.05.2025 | 12:14 »
Ich bin mal gespannt, wie lange das mit zunehmend leistungsfähigerer KI überhaupt noch notwendig ist. Es gibt ja jetzt schon Programme, die eine in Handschrift geschriebene Seite einscannen und in Drucktext umwandeln können. Die richtigen Problemfälle sind dann eigentlich nur noch 'speziell' formatierte Tabellen.
Das Problem ist nicht, wie du an den wahrscheinlich richtig Text kommst, sondern dass deine PDFs einen Standard erfüllen müssen, der mit Prüfprogrammen überprüft werden kann (und dann auch sicherlich wird).

Offline Tele

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Re: Barrierefreiheitsgesetz & Rollenspielprodukte
« Antwort #40 am: 31.05.2025 | 12:22 »
Es reicht eben nicht ein sauberes PDF abzuliefern. RPGs haben umflossene Illus., gezeichnete Regelsymbole im Text, komplexe Tabellen, Stat Blocks, Tokens, Maps, Wörtliche Rede und Zitate die durch Auszeichnung und nicht einen Sprechakt einleitendes Verb gekennzeichnet sind (siehe Shadowrun). Auch schön sind grafische Abschnittskennzeichnungen.

Sollte das erzwungen werden und so durchgesetzt werden, denke ich, dass unsere RPG Bücher viel von ihrem Charme verlieren werden.

Offline Ludovico

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Re: Barrierefreiheitsgesetz & Rollenspielprodukte
« Antwort #41 am: 31.05.2025 | 13:20 »
Es reicht eben nicht ein sauberes PDF abzuliefern. RPGs haben umflossene Illus., gezeichnete Regelsymbole im Text, komplexe Tabellen, Stat Blocks, Tokens, Maps, Wörtliche Rede und Zitate die durch Auszeichnung und nicht einen Sprechakt einleitendes Verb gekennzeichnet sind (siehe Shadowrun). Auch schön sind grafische Abschnittskennzeichnungen.

Sollte das erzwungen werden und so durchgesetzt werden, denke ich, dass unsere RPG Bücher viel von ihrem Charme verlieren werden.

Nur die eBooks - Printwerke sind davon ausgenommen.
Und Kleinverlage dürften sich freuen, wenn die grösseren keine Ausnahmeregelungen geltend machen können.

Was nun DnDBeyond angeht, so ist da die Frage für mich, ob Regelwerken, die darüber gelesen werden als eBook angesehen werden.
Aber WotC dürfte die Kohle haben.

Ach ja, es basiert auf einer europaweiten Richtlinie. Bleibt lediglich die Frage, ob Deutschland hier wieder eine Goldrandlösung präsentiert (wie beim Datenschutz).

Offline Haukrinn

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Re: Barrierefreiheitsgesetz & Rollenspielprodukte
« Antwort #42 am: 31.05.2025 | 16:02 »
Was nun DnDBeyond angeht, so ist da die Frage für mich, ob Regelwerken, die darüber gelesen werden als eBook angesehen werden.
Aber WotC dürfte die Kohle haben.

Ach ja, es basiert auf einer europaweiten Richtlinie. Bleibt lediglich die Frage, ob Deutschland hier wieder eine Goldrandlösung präsentiert (wie beim Datenschutz).

DNDBeyond ist eine Webseite, nach dazu mit "Shop" und damit in Gänze durch das BFSG betroffen. E-books sind da deren kleinstes Problem.

Als Randbemerkung komme da noch dazu: Deutschland hat von den europäischen Staaten eins der wenigen Datenschutzgesetze, das nur sehr wenig zur DSGVO (die ja europäisch ist) dazu packt. Das Problem werden hier auch nicht die Gesetzgeber sein, sondern die Abmahnanwälte, die sich schon wahnsinnig aufs BFSG freuen. Denn das ist quasi ein Freifahrtschein und wettbewerbsverzerrende Nichteinhaltung anzumahnen.

Es reicht eben nicht ein sauberes PDF abzuliefern. RPGs haben umflossene Illus., gezeichnete Regelsymbole im Text, komplexe Tabellen, Stat Blocks, Tokens, Maps, Wörtliche Rede und Zitate die durch Auszeichnung und nicht einen Sprechakt einleitendes Verb gekennzeichnet sind (siehe Shadowrun). Auch schön sind grafische Abschnittskennzeichnungen.

Eigentlich ist das unproblematisch, da die Barrierefreiheitsregelungen ausgesetzt werden, sobald sie die Darreichungsform oder den künstlerischen Anspruch eines Werks zu stark verändern oder diese gar unmöglich machen.
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Offline Doc-Byte

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Re: Barrierefreiheitsgesetz & Rollenspielprodukte
« Antwort #43 am: 31.05.2025 | 16:05 »
RPGs haben umflossene Illus., gezeichnete Regelsymbole im Text, komplexe Tabellen, Stat Blocks, Tokens, Maps, Wörtliche Rede und Zitate die durch Auszeichnung und nicht einen Sprechakt einleitendes Verb gekennzeichnet sind (siehe Shadowrun). Auch schön sind grafische Abschnittskennzeichnungen.

Ich wüsste spontan nichtmal, wo ich anfangen sollte...

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Oh cool, random eine Seite herausgesucht und einen übersehenen Layoutfehler entdeckt... wtf?

Und Kleinverlage dürften sich freuen, wenn die grösseren keine Ausnahmeregelungen geltend machen können.

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Offline Galatea

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Re: Barrierefreiheitsgesetz & Rollenspielprodukte
« Antwort #44 am: 31.05.2025 | 20:21 »
Ich wüsste spontan nichtmal, wo ich anfangen sollte...
Um... müsste es nicht möglich sein in der Spalte als Kontextinformation einfach "drei von fünf" anzugeben, was der Reader dann (statt der Kästchen) lesen kann?
Der Rest der Seite wäre ja prinzipiell kein Problem.

Hier ist mal was Kniffliges.
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Oh, und viel Vergnügen dieses Werk in ein lesbares Format zu bekommen ;D...
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Offline Alter Weißer Pottwal

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Re: Barrierefreiheitsgesetz & Rollenspielprodukte
« Antwort #45 am: 31.05.2025 | 20:34 »
Dann müsste man halt mehrere Versionen der pdfs machen. Eine gewöhnliche und eine für Sehbehinderte. Das könnte man theoretisch auch für andere "Sonderwünsche" machen. Mittels KI sollte das doch eigentlich einen überschaubaren Mehraufwand bedeuten.
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Offline Boba Fett

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Re: Barrierefreiheitsgesetz & Rollenspielprodukte
« Antwort #46 am: 31.05.2025 | 21:11 »
Ich wüsste spontan nichtmal, wo ich anfangen sollte...

Bei der Frage, ob Du mehr als 10 Mitarbeiter in Deinem Unternehmen hast oder mehr als 2 Millionen Umsatz im Jahr machst.
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Re: Barrierefreiheitsgesetz & Rollenspielprodukte
« Antwort #47 am: 31.05.2025 | 21:21 »
Bei der Frage, ob Du mehr als 10 Mitarbeiter in Deinem Unternehmen hast oder mehr als 2 Millionen Umsatz im Jahr machst.
Wenn nicht - betrifft es Dich nicht...

Wobei die Frage "wie verbessere ich die Zugänglichkeit meiner Rollenspielprodukte?" ja trotzdem relevant und interessant ist, selbst wenn man nur als Hobbyist publiziert und vom Gesetz nicht dazu gezwungen wird. Und da stelle ich selber auch fest: abseits von ein paar allgemeinen Regeln für gutes Design mangelt es mir da auch an Wissen (also man kann natürlich jetzt alles auf das Niveau von Business-Web-Apps runterbrechen, aber das kann ja auch niemand wirklich wollen).
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Offline Alexandro

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Re: Barrierefreiheitsgesetz & Rollenspielprodukte
« Antwort #48 am: 31.05.2025 | 21:41 »
Dann müsste man halt mehrere Versionen der pdfs machen. Eine gewöhnliche und eine für Sehbehinderte. Das könnte man theoretisch auch für andere "Sonderwünsche" machen. Mittels KI sollte das doch eigentlich einen überschaubaren Mehraufwand bedeuten.

Es ist auch durchaus möglich einem PDF mehrere Ebenen zu geben,  und z.B. eine Bilddatei mit Text zu unterlegen (der unter dem Bild liegt und daher für eine Sehende Person nicht sichtbar ist - aber ein PDF-Reader liest den Text halt trotzdem vor). Auf diese Weise sind auch graphisch anspruchsvolle Elemente problemlos möglich (ohne dass die Nutzbarkeit sinkt) und man kann sogar Beschreibungen der Illus einpflegen, damit Blinde "lesen", was dort abgebildet ist.

Wie schon gesagt wurde: ist alles kein Hexenwerk, und auch kleine Verlage kriegen das nachweislich hin (auch ohne Plagiatsautomaten).
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Wer beim Rollenspiel eine Excel-Tabelle verwendet, der hat die Kontrolle über sein Leben verloren.

Offline unicum

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Re: Barrierefreiheitsgesetz & Rollenspielprodukte
« Antwort #49 am: 31.05.2025 | 22:18 »
Wobei die Frage "wie verbessere ich die Zugänglichkeit meiner Rollenspielprodukte?" ja trotzdem relevant und interessant ist, selbst wenn man nur als Hobbyist publiziert und vom Gesetz nicht dazu gezwungen wird. Und da stelle ich selber auch fest: abseits von ein paar allgemeinen Regeln für gutes Design mangelt es mir da auch an Wissen (also man kann natürlich jetzt alles auf das Niveau von Business-Web-Apps runterbrechen, aber das kann ja auch niemand wirklich wollen).

Auf der anderen Seite - wie relevant ist es denn?

Ich meine wie viele Rollenspieler kennst du welche die Barrierefreiheit nutzen würden, oder allgemeine gefragt wieviele Menschen kennst du die dann vieleicht zusätzlich Rollenspiel machen würden.

Also will sagen: Ich kenne zwei die Frabenblind sind oder eine Starke Schwäche in der Sache haben. Da ist Layout und kontrast schon eine Sache.
Und ich kenne genau einen der Blind ist - und der ist auch noch ab und an Spielleiter.

Naja und ich muss sagen das ich beim ein oder anderen Regelwerk mir auch schon dachte "Was haben die sich dabei gedacht das so unleserlich zu schtreiben?" Hellgrau auf Dunkelgrau - bitte? das von DocBite oben etwa ist ein Regelwerk das ich mir so nicht kaufen würde, ich glaub Degenesis (??) war auch so ein ziemlich unleserliches Regelwerk.