Autor Thema: Prometheus Games Crowdfunding Diskussionen  (Gelesen 918170 mal)

Edvard Elch, Harlekin78 und 24 Gäste betrachten dieses Thema.

Offline JS

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Re: Prometheus Games Crowdfunding Diskussionen
« Antwort #6425 am: 24.08.2023 | 13:21 »
31.8.2023 ist aber sportlich. Das werden vermutlich nicht alle Betroffenen so schnell mitbekommen oder umsetzen können. Die haben dann wohl Pech gehabt.
Wer gern sagt, was er denkt, sollte vorher etwas gedacht haben.

Offline Gunthar

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Re: Prometheus Games Crowdfunding Diskussionen
« Antwort #6426 am: 24.08.2023 | 18:41 »
Sehr sportlich. Wer grad im Urlaub ist, oder das sonst nicht mitkriegt, hat die A-Karte gezogen.
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Re: Prometheus Games Crowdfunding Diskussionen
« Antwort #6427 am: 24.08.2023 | 19:03 »
Nen PDF Shop mit ner Woche vorlauf ins Nirvana schießen. Dass ist schon ein klein wenig.... sportlich....

Da fragt man sich doch glatt, was eigentlich die AGB diesbezüglich sagen - nicht dass die irgendwer zu irgend einem Zeitpunkt gelesen hätte  ~;D

Online Nazir ibn Stonewall

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Re: Prometheus Games Crowdfunding Diskussionen
« Antwort #6428 am: 24.08.2023 | 19:34 »
Ok, also lief ein Eröffnungsverfahren - das hat er nie offiziell eingeräumt. Und nun abgelehnt mangels Masse. Niemand ist überrascht.

§ 207 InsO:
https://dejure.org/gesetze/InsO/207.html
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Offline thorin

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Re: Prometheus Games Crowdfunding Diskussionen
« Antwort #6429 am: 24.08.2023 | 19:38 »
Ich habe da tatsächlich ein pdf und das nochmal schnell runtergeladen. 50 Phatoms. Das kam ja schon mitten in der Krise raus, gehört aber in meinen Augen zu den wirklich großartigen Vermächtnissen von Prometheus. Egal was sonst so war, dieses Buch liebe ich.

Und ja, ich bin froh, dass wir uns nun endlich dem Ende nähern, ist besser für alle Beteiligten.

Fluffy

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Re: Prometheus Games Crowdfunding Diskussionen
« Antwort #6430 am: 24.08.2023 | 19:48 »
Komisch ich kann mich irgendwie dran erinnern, das wir hier zu dem Schluss gekommen sind, das eben doch keine Insolvenz vorliegt? Hab ich das falsch in Erinnerung?

Offline Teerabe

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Re: Prometheus Games Crowdfunding Diskussionen
« Antwort #6431 am: 24.08.2023 | 20:39 »
Komisch ich kann mich irgendwie dran erinnern, das wir hier zu dem Schluss gekommen sind, das eben doch keine Insolvenz vorliegt? Hab ich das falsch in Erinnerung?

Na ja, einen Konsens erinnere ich nicht, aber ich hab es aufgrund der bekannten Unzuverlässigkeit der Unternehmenskommunikation zumindest bezweifelt. IIRC diverse andere Poster ebenfalls.

Wobei die kleine Nebeninformation ("im Zuge der Insolvenz der Prometheus Spiele GmbH und der Loewenthal & Hill GbR) für das hiesige Thema deutlich relevanter ist, ist die GbR doch der Vertragspartner für die meisten Crowdfundings. Und soweit ich das erinnere war da bisher immer nur die Rede davon, dass die GbR nicht mehr aktiv sei. Wir werden sehen. Bei den Insolvenzbekanntmachungen habe ich jedenfalls hinsichtlich der GbR bislang nichts finden können.

Und der Schluss des schon zitierten Newsletters lautet dann wohl folgendermaßen:
Zitat
Wie geht es weiter?
Im Kern hat sich an unseren Plänen nichts geändert. Der Prometheus Games Verlag soll bestehen bleiben und wir geben unser Bestes, den Verlag weiterzuführen und offene Crowdfundingprojekte abzuschließen.
Über den Fortschritt der verschiedenen Projekte und auch alle anderen Entwicklungen, werden wir euch künftig auf der neuen Website informieren. Dazu werdet ihr dort dann in Kürze aber mehr lesen können.
Dann bin ich mal gespannt, was da kommt, welche Sachen da gelistet sind und wer da im Impressum steht.

Offline Teerabe

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Re: Prometheus Games Crowdfunding Diskussionen
« Antwort #6432 am: 24.08.2023 | 20:44 »
Der ganze Beschluss (abzüglich der Privatadresse des GF, die hab ich hier mal rausgelassen) lautet übrigens wie folgt:

Zitat
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 61 IN 10/23

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 34003 eingetragenen Prometheus Spiele Verlags- und Handelsgesellschaft mbH, Bahnstraße 20, 46535 Dinslaken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Loewenthal, ...

Geschäftszweig: Die Produktion und der Vertrieb von Gesellschaftsspielen und Romanen
 
ist der am 12.01.2023 bei Gericht eingegangene Antrag eines Gläubigers vom 12.01.2023 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 13.07.2023 mangels Masse abgewiesen worden.

Amtsgericht Duisburg, 13.07.2023

Offline Flamebeard

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Re: Prometheus Games Crowdfunding Diskussionen
« Antwort #6433 am: 24.08.2023 | 21:40 »
Öhm...

Also...

AAAAARGH!

Bei sowas bekomme ich ja die Krätze, ne?

Ich frage mich ja, wer da zum Insolvenzverwalter bestellt war. Gibt ja schließlich Vorschriften, wer wann und wie über diese Vorgänge zu informieren ist. Wobei es ja 'nur' um die GmbH ging, also letzten Endes um Außenstände, die aus dem Online-Handel her rühren. Da sollten ja eigentlich nicht mehr ganz so viele Geschädigte zusammen gekommen sein. Und die, die's noch gibt, sollten eigentlich per §64 Abs.2 GmbHG Post vom Liquidator bekommen (haben).

===

Und was die GbR an geht: Da müssen Loewenthal und Hill garnix. Das Dingens können sie quasi im Sande verlaufen lassen und still beerdigen, weil's für Personengesellschaften schlicht keine weitreichende Verpflichtung gibt, da tätig zu werden. Erst, wenn Leute auf dem Klageweg gegen die Gesellschafter persönlich durch ein Gericht feststellen lassen würden, dass die beiden ihnen noch was schulden, könnten die Kläger feststellen lassen, dass die beide keine Kohlen mehr haben (oder ihnen aufs Privatkonto greifen).

Wobei es auch da wieder spannend werden könnte - Privatinsolvenz und eine verkürzte 'Benimmzeit' gibt's nur, wenn die Person in dem Bereich nix im Büchlein stehen hat. (Und die Gläubiger zustimmen) Wie sich da eine Firmen-Insolvenz auswirkt, müsste man mal recherchieren.
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Offline Sphyxis

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Re: Prometheus Games Crowdfunding Diskussionen
« Antwort #6434 am: 24.08.2023 | 21:54 »
Kein Mitleid.
Kein Spekulieren.
Danke, bei dem bisher gezeigten Tempo bekommen wir nie ne neue Seite
Und damit ist der Verlag weg vom Fenster!

Fluffy

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Re: Prometheus Games Crowdfunding Diskussionen
« Antwort #6435 am: 24.08.2023 | 22:01 »
Es ist interessant. Wenn ich es richtig verstehe, kannst du eine GmbH aufmachen, dann beliebig viele Schulden aufhäufen, alles Geld ausgeben, und dann Insolvenz anmelden. Die Insolvenz wird dann wegen mangelnder Masse eingestellt, GmbH wird aufgelöst, du bist schuldenfrei. Es gibt Konsequenzen, Schuldenreister usw. die treffen aber das unternehmen.   

Offline Flamebeard

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Re: Prometheus Games Crowdfunding Diskussionen
« Antwort #6436 am: 24.08.2023 | 22:17 »
Es ist interessant. Wenn ich es richtig verstehe, kannst du eine GmbH aufmachen, dann beliebig viele Schulden aufhäufen, alles Geld ausgeben, und dann Insolvenz anmelden. Die Insolvenz wird dann wegen mangelnder Masse eingestellt, GmbH wird aufgelöst, du bist schuldenfrei. Es gibt Konsequenzen, Schuldenreister usw. die treffen aber das unternehmen.

Naja, kannst du halt nur einmal machen. Danach bist du u.U. nicht mehr zugelassen, GF eines Unternehmens zu sein. Und wenn festgestellt wird, dass das absichtlich passiert ist, können die Verantwortlichen trotzdem persönlich haftbar gemacht werden (sog. 'Durchgriffshaftung').
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Offline Teerabe

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Re: Prometheus Games Crowdfunding Diskussionen
« Antwort #6437 am: 24.08.2023 | 22:20 »
Und was die GbR an geht: Da müssen Loewenthal und Hill garnix. Das Dingens können sie quasi im Sande verlaufen lassen und still beerdigen, weil's für Personengesellschaften schlicht keine weitreichende Verpflichtung gibt, da tätig zu werden. Erst, wenn Leute auf dem Klageweg gegen die Gesellschafter persönlich durch ein Gericht feststellen lassen würden, dass die beiden ihnen noch was schulden, könnten die Kläger feststellen lassen, dass die beide keine Kohlen mehr haben (oder ihnen aufs Privatkonto greifen).

Wobei es auch da wieder spannend werden könnte - Privatinsolvenz und eine verkürzte 'Benimmzeit' gibt's nur, wenn die Person in dem Bereich nix im Büchlein stehen hat. (Und die Gläubiger zustimmen) Wie sich da eine Firmen-Insolvenz auswirkt, müsste man mal recherchieren.
Und genau deswegen hat es mich ja auch gewundert, dass sie das so nonchalent in den Raum geworfen haben. Zumal ein etwaiger vorläufiger Insolvenzverwalter der GbR einiges zu der Fortführung der Crowdfundings zu sagen haben dürfte...
Oh, und die noch vorhandenen Gläubiger informiert haben sollte...

Offline Teerabe

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Re: Prometheus Games Crowdfunding Diskussionen
« Antwort #6438 am: 24.08.2023 | 23:35 »
Es ist schon ein bisschen eigentümlich, dass die Infos von PG zum guten Teil nur per Newsletter verbreitet werden, dafür aber nicht auf der eigenen Homepage oder als Update auf Kickstarter im Falle der Dresden Files...
Und selbst die letzten beiden Updates auf der Homepage klingen schon etwas anders, wenn man sich bewusst macht, dass da ein Gläubiger (und nicht etwa der verantwortliche Geschäftsführer) schon etliche Tage vorher einen Insolvenzantrag gestellt hatte.

Offline Darkling

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Re: Prometheus Games Crowdfunding Diskussionen
« Antwort #6439 am: 25.08.2023 | 00:35 »
Insolvenzverwalter können nur Gläubiger informieren, von denen sie wissen und ob Sisyphos Games (einen Schritt vor, zwei zurück... ::) ) nachvollziehen können, wer ihnen Vertrauen und Geld gegeben hat, ohne dafür was bekommen zu haben? Diesbezüglich habe zumindest ich gewisse Zweifel...
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Offline LeoNiceland

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Re: Prometheus Games Crowdfunding Diskussionen
« Antwort #6440 am: 25.08.2023 | 06:18 »
Update auf Kickstarter im Falle der Dresden Files...
Der Kickstarter von Dreden Files war doch unter der GbR oder? Da passt die Insolvenz von PG GmbH wohl weniger hin.
« Letzte Änderung: 25.08.2023 | 06:23 von LeoNiceland »

Offline Teerabe

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Re: Prometheus Games Crowdfunding Diskussionen
« Antwort #6441 am: 25.08.2023 | 06:58 »
Der Kickstarter von Dreden Files war doch unter der GbR oder? Da passt die Insolvenz von PG GmbH wohl weniger hin.
Das stimmt, das bezog sich allerdings (siehe oben, https://www.tanelorn.net/index.php/topic,101291.msg135176674.html#msg135176674) auf die Mitteilung im Newsletter, dass auch die GbR im Insolvenzverfahren sei.

Online Nazir ibn Stonewall

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Re: Prometheus Games Crowdfunding Diskussionen
« Antwort #6442 am: 25.08.2023 | 19:59 »
Eine GbR ist aber keine Firma, die ein Insolvenzverfahren durchführen kann.

Ich frage mich ja, wer da zum Insolvenzverwalter bestellt war. Gibt ja schließlich Vorschriften, wer wann und wie über diese Vorgänge zu informieren ist. Wobei es ja 'nur' um die GmbH ging, also letzten Endes um Außenstände, die aus dem Online-Handel her rühren.
Bislang gab es keinen, nur einen vorläufigen. Der schaut nur, ob genug Geld da ist, um die Verfahrenskosten und den Insolvenzverwalter zu bezahlen - was hier nicht der Fall war. Die Gläubiger sind am Anfang erstmal zweitrangig. Um die wird es dann bei der Liquidation gehen.

Und wenn ich mich recht erinnere, wird erst die Eröffnung des Insolvenzverfahrens veröffentlicht, nicht diese Prüfung vorher.
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Offline Teerabe

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Re: Prometheus Games Crowdfunding Diskussionen
« Antwort #6443 am: 25.08.2023 | 22:40 »
Eine GbR ist aber keine Firma, die ein Insolvenzverfahren durchführen kann.
Bislang gab es keinen, nur einen vorläufigen. Der schaut nur, ob genug Geld da ist, um die Verfahrenskosten und den Insolvenzverwalter zu bezahlen - was hier nicht der Fall war. Die Gläubiger sind am Anfang erstmal zweitrangig. Um die wird es dann bei der Liquidation gehen.

Und wenn ich mich recht erinnere, wird erst die Eröffnung des Insolvenzverfahrens veröffentlicht, nicht diese Prüfung vorher.

Hmm, IIRC kann eine GbR (oder eine OHG) schon ein Inslvenzverfahren durchlaufen bzw. muss das auch, wenn ein Gläubiger das entsprechend beantragt. Es gibt nur - anders als bei den Kapitalgesellschaften wie z.B. einer GmbH - keine Pflicht, einen Antrag in eigener Sache bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu stellen.

Ansonsten sehe ich das ähnlich, allerdings wird auch die Ablehnung mangels Masse (wie bei der PG GmbH geschehen) sowie vorläufige Entscheidungen im Insolvenzantragsverfahren veröffentlicht. Wir können also davon ausgehen, dass es bei der GmbH keinen vorläufigen InsoVerwalter gegeben hat, eben weil es keine entsprechende Veröffentlichung gegeben hat.

Fluffy

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Re: Prometheus Games Crowdfunding Diskussionen
« Antwort #6444 am: 25.08.2023 | 22:55 »
Aber irgendwer muss doch festgestellt haben, das keine Masse da ist.

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Re: Prometheus Games Crowdfunding Diskussionen
« Antwort #6445 am: 26.08.2023 | 00:06 »
Aber irgendwer muss doch festgestellt haben, das keine Masse da ist.
Die Entscheidung trifft das Gericht. Wenn es keinen vorläufigen Insolvenzverwalter gibt, stützt es sich auf die Angaben des Schuldners, der allerdings verpflichtet ist, diese Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen. Und üblicherweise gibt es ein sog. Massegutachten durch einen Sachverständigen, das dann die Grundlage für die Entscheidung des Gerichts ist.

Fluffy

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Re: Prometheus Games Crowdfunding Diskussionen
« Antwort #6446 am: 26.08.2023 | 00:13 »
Die Entscheidung trifft das Gericht. Wenn es keinen vorläufigen Insolvenzverwalter gibt, stützt es sich auf die Angaben des Schuldners, der allerdings verpflichtet ist, diese Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen. Und üblicherweise gibt es ein sog. Massegutachten durch einen Sachverständigen, das dann die Grundlage für die Entscheidung des Gerichts ist.
Das macht Sinn. Wahrscheinlich gibt es sehr viele solche Mini-Insolvenzen und das gericht hat keinen Bock und kein geld sich groß damit zu befassen, und es wird einfach durchgewunken. Selbst das Gutachten über den Laden kostet vermutlich mehr, als der Laden noch wert ist.

Offline Teerabe

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Re: Prometheus Games Crowdfunding Diskussionen
« Antwort #6447 am: 26.08.2023 | 00:40 »
Das macht Sinn. Wahrscheinlich gibt es sehr viele solche Mini-Insolvenzen und das gericht hat keinen Bock und kein geld sich groß damit zu befassen, und es wird einfach durchgewunken. Selbst das Gutachten über den Laden kostet vermutlich mehr, als der Laden noch wert ist.

Na ja, im Normalfall sind die Gutachterkoster eher ein Problem des Antragssteller. Deutsche Zivilgerichte tun im Regelfall nichts wenn sie nicht vorher einen entsprechenden Kosten- und Auslagenvorschuss erhalten haben.
Einfach so durchwinken kann ich mir nur sehr schwer vorstellen, auch weil es ja auch noch den antragstellenden Gläubiger gibt, der sich das wohl kaum einfach so gefallen lassen wird...

Fluffy

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Re: Prometheus Games Crowdfunding Diskussionen
« Antwort #6448 am: 26.08.2023 | 00:45 »
Na ja, im Normalfall sind die Gutachterkoster eher ein Problem des Antragssteller. Deutsche Zivilgerichte tun im Regelfall nichts wenn sie nicht vorher einen entsprechenden Kosten- und Auslagenvorschuss erhalten haben.
Einfach so durchwinken kann ich mir nur sehr schwer vorstellen, auch weil es ja auch noch den antragstellenden Gläubiger gibt, der sich das wohl kaum einfach so gefallen lassen wird...
Ja ok, aber die GmbH ist nu pleite und hat wohl gar kein geld mehr und nix verwertbares. Wenn das gericht das Gutachten nicht zahlt, wer den dann? Der geschäftsführer wär ja blöd ein gutachten zu zahlen, das ihm nur ärger macht, und der Gläubiger wird vermutlich auch kein Bock haben, noch gutes geld da reinzustecken für ein Gutachten, das ihm vorraussichtlich sagt, das nichts da ist. 

Offline Torsten (Donnerhaus)

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Re: Prometheus Games Crowdfunding Diskussionen
« Antwort #6449 am: 26.08.2023 | 02:09 »
Was mich ehrlich gesagt etwas erschreckt, ist das sie noch immer nicht aufhören wollen. Wie oft kann man gegen eine Wand laufen und andere vor den Kopf stoßen, bis man den Schuss hört?
Ein wenig bewundere ich das, aber mir stellen sich dabei die Nackenhaare auf.