Danke, das fasst die Uhrwerk-Einstellung gut zusammen 
Auch wenn du falsch liegst: [...]
Um das noch zu verstärken: Selbstverständlich entsteht dort ein Vertrag. Normalerweise ein "aufschiebend bedingter Kaufvertrag", weil er erst mit der erfolgreichen Finanzierung zustande kommt.
Im Gegensatz zu einer Vorbestellung, wo man nach Verstreichen der vereinbarten Lieferzeit und einer angemessenen Fristsetzung (z.B. 14 Tage) vom Kauf zurücktreten kann und Anrecht auf den vollen Kaufpreis und ggf. Schadensersatz hat, ist das beim Crowdfunding schwerer, solange nachweisbar noch daran gearbeitet wird. Bei der Vorbestellung liegt die Beweislast beim Verlag, beim Crowdfunding beim Käufer. Auch kann eine Teillieferung (z.B. das PDF) dazu führen, dass man nicht zurücktreten kann, sollte man nicht beweisen können, dass man an der Teillieferung kein Interesse hat. Schließlich liegt beim Crowdfunding das Insolvenzrisiko beim Käufer, d.h. wenn der Verlag das Geld schon ausgegeben hat, müsste man eine Insolvenzvermutung stellen, damit dann von staatlicher Seite geprüft wird, ob der Verlag solvent ist, und sollte das nicht der Fall sein, sich in die Liste der Gläubiger einreihen. In beiden Fällen liegt ein Fernabsatzkauf vor, d.h. man kann innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt, das Buch zurückgeben und bekommt sein Geld (hoffentlich) wieder und bis auf das Insolvenzrisiko kann man als Kunde ein Cowdfunding wie eine Vorbestellung sehen – insbesondere wenn der Eindruck erweckt wird, dass das eine einfache saubere Sache ist, weil quasi alles schon fertig ist und nur noch gedruckt werden muss. Hier ist Uhrwerk auf der "sicheren Seite", denn diesen Eindruck erwecken sie ja offensichtlich nicht

Interessant ist folgendes: Wenn es offensichtlich ein PDF gibt und der Lieferzeitraum über das gedruckte Buch offensichtlich überschritten ist, kann man mit Fristsetzung von 7-14 Tagen um ein gedrucktes Exemplar bitten. Da nicht objektiv unmöglich ist, wenn ich explizit auch ein Print-on-Demand Buch akzeptiere, ist das zumutbar. Der Verlag muss liefern oder vom Vertrag zurücktreten, was bedeutet, dass man das Geld zurück bekommt.
Was Record of Dragon War angeht, hätten meiner Laienmeinung nach alle Unterstützer als Gläubiger im Rahmen der Insolvenz darüber informiert werden müssen, dass sie ihr Geld verloren haben. Denn der Insolvenzverwalter, und nicht Patric, ist nun verantwortlich und wäre da euer Ansprechpartner. Für eine Vertragsübernahme (also Kaze macht das jetzt) hätten beide Seiten zustimmen müssen und ich denke nicht, dass das passiert ist. Die 13000€ sind also futsch, denn ich denke nicht, dass der alte insolvente Uhrwerkverlag das Geld hatte. Das ist genau das Insolvenzrisiko, dass ich oben meinte. Außer, es hat ein Betriebsübergang stattgefunden, dann würde mit dem Übertrag auf den neuen Uhrwerk-Verlag auch diese Verbindlichkeit mit übertragen worden sein. Und dann wäre doch Patric wieder der Ansprechpartner, bei dem man sein Geld zurückverlangen könnte.